Regen, Hochwasser, Schwüle: Man kann sich besseres Wetter vorstellen. Gegen das von uns in einem Gastkommentar angedeutete Klimaszenario erscheinen die Katastrophenereignisse der vergangenen Tage aber in fahlem Licht.

"Klimaforscher müssen nun die eigene Vorgabe von zwei Grad Erderwärmung bis 2010 nach nur zwei Jahren als unrealistisch verwerfen", lautete der Alarm. Schon in einigen Monaten schreiben wir das Jahr 2010! Wenn es bis dahin zu einer derartigen Veränderung kommen sollte, wäre das ein wahrer Temperaturtsunami: Schon die nächste Getreideernte in Österreich wäre ziemlich sicher von Dürre bedroht, und was 20 Prozent mehr Niederschlag im nächsten Winterhalbjahr bedeuten, kann man sich in diesen Tagen leicht vorstellen. Es ist gut, richtigstellen zu können, dass Christoph Matulla, Hans von Storch und Nico Stehr das Jahr 2100 gemeint haben. Weniger gut ist es zu wissen, dass damit zwar alles länger dauert, es bei diesen zwei Grad Celsius wahrscheinlich aber nicht bleiben wird.

Wir haben aber auch die kleinen Probleme nicht aus den Augen verloren. In einem Porträt der Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek vergaßen wir nicht zu erwähnen, dass sie schon 1990 mit dem Bürgermeister ihrer Heimatgemeinde über die Kinderwagentauglichkeit der Gehsteige von Guntramsdorf stritt. Es ging darum, dass "auch ein Zwillingskinderwagen Platz hat, um so die Kinder der berufstätigen Mutter sicher zur Kindergrippe schieben zu können." Der Fehler liegt bei uns, die nunmehrige Frau Minister dachte an die Kinderkrippe.

Höchste Gerichte

Und woran denkt man in der Meinl-Bank? Wir berichteten darüber am vergangenen Freitag in einem "Streit um die Verhaftung von Meinl V." überschriebenen Artikel, dass gegen diese Maßnahme der Staatsanwaltschaft "eine Beschwerde bei der Menschenrechtskonvention denkbar" sei. Das ist ein wenig stark verkürzt, bei der Menschenrechtskonvention handelt es sich um einen von vielen Ländern unterschriebenen Vertrag, Beschwerde bei einer vermuteten Verletzung der darin festgelegten Werte lässt sich beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg einbringen.

Erst muss man aber mit der österreichischen Justiz zurechtkommen. Wir schrieben ja weiters, dass sich Vertreter derselben darüber wundern, dass gegen die Verhängung der U-Haft keine Beschwerde beim Obersten Landesgericht eingebracht worden war. Darauf können die Damen und Herren noch lange warten, ein solches Gericht gibt es nicht. In Österreich kennt man ein Oberlandesgericht und einen Obersten Gerichtshof.

Zumindest in Wien kennt man auch die Kriminaler. Außerhalb der Sprachgrenzen und bei jungen Menschen klingt das wunderlich.

Das Wort fand sich kürzlich in einem Bericht über Nachforschungen der britischen Polizei nach der vor zwei Jahren verschwundenen kleinen Madeleine McCann: "Diverse Kriminaler" wollen einem Verdächtigen "in verschiedenen englischen Städten Fragen stellen" , schrieben wir. Der Ausdruck ist nicht falsch, aber veraltet. Auf den oder die Kriminaler, Einzahl oder Mehrzahl spielt keine Rolle, traf man früher, wenn man sprichwörtlich "mit einem Fuß imKriminal" stand.

Das ist vorbei, schon weil es nicht genug Polizisten gibt. Dafür stellen die Postler demnächst die Anzeige wegen Schnellfahrens nicht nur zu, sondern auch aus. (Otto Ranftl, Leserbeauftragter/DER STANDARD, Printausgabe, 27.6.2009)