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Wien - Wohnrechtsverfahren könnten für Mieter und Wohnungseigentümer künftig zur Kostenfalle werden, warnt die Arbeiterkammer Wien (AK). Laut einem Gesetzentwurf von Justizminister Dieter Böhmdorfer (F) sollen Mieter oder Wohnungseigentümer auch die Rechtsanwaltskosten des Gegners bezahlen, wenn sie nicht Recht bekommen. Die Wohnrechtsexperten der AK sehen darin ein "kaum kalkulierbares Kostenrisiko". Viele Mieter und Wohnungseigentümer könnte dies davon abhalten, ihre Rechte wahrzunehmen.
Mit der geplanten Novelle werde der Mieterschutz "massiv geschwächt", fordert die AK Böhmdorfer auf, seinen Entwurf zurückzunehmen. Betroffen wären 1,3 Millionen Mieterhaushalte und 360.000 Wohnungseigentümer in ganz Österreich.
Nach Angaben der AK-Wohnrechtsexperten sind Verfahrenskosten (zum Beispiel bei einer falschen Betriebskostenabrechnung) nach derzeitigen Bestimmungen kalkulierbar. Der Mieter oder Wohnungseigentümer muss die Gerichtskosten, die Kosten seiner eigenen Vertretung und mitunter auch für einen Sachverständigen bezahlen, wenn er das Verfahren verliert. Darüber hinaus hat er jedoch kein Kostenrisiko.(APA)