Sanieren statt zerschlagen - dies soll die Stoßrichtung des neuen Insolvenzrechts sein, das möglichst schon zum Jahreswechsel in Kraft treten soll. Eine grundsätzlich begrüßenswerte Idee, denn die Gefahr, dass aufgrund der Wirtschaftskrise ein Insolvenz-Tsunami über die Unternehmenslandschaft branden könnte, diese Gefahr ist real.

Deshalb ist es sehr okay, wenn jede Unternehmensinsolvenz von vornherein offen abgewickelt wird: Ob am Ende eine Liquidierung oder aber eine Entschuldung samt Weiterführung steht, wird das Sanierungsverfahren entscheiden. Dass Firmen in dieser sensiblen Phase möglichst handlungsfähig gehalten werden müssen, ist nur logisch. Wenn die Sanierung gelingt, dürfen alte Fehler nicht nochmals gemacht werden, muss schnell durchgestartet werden können.

Das US-amerikanische Beispiel von "Chapter eleven" fällt einem da sofort ein: Die Unternehmen werden in einem kontrollierten Sanierungsverfahren entschuldet; arbeiten währenddessen aber weiter.

Hier liegt der Hund begraben, bei dieser schönen, grundsätzlich vernünftigen Initiative. Eine neue, unternehmensschonende Insolvenzordnung muss einen ordentlichen, ja: hieb- und stichfesten Gläubigerschutz beinhalten.

Es kann und darf nicht sein, dass brave, ehrliche Gläubigerunternehmen ins Eck gedrückt werden, während sich ihre Geschäftspartner entschulden. Die angedachte niedrigere Ausgleichsquote von dann 30 statt derzeit 40 Prozent könnte dazu einladen. (Johanna Ruzicka, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 10.8.2009)