Einer der Verteidiger der angeklagten Tierschützer zeigte sich am Mittwoch überzeugt, "dass sich kein Richter finden wird, der auf Basis dieses Strafantrags einen Schuldspruch fällen wird". Rechtsanwalt Michael Dohr kann im Strafantrag der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt keinen einzigen Nachweis für das Vorliegen eines Organisationsdelikts erkennen. 

Staatsanwalt "erfolglos"

Der Staatsanwalt habe sich zwar bemüht, die einzelnen Delikte zu belegen, "war damit aber erfolglos", meint Dohr.

Der Strafantrag stelle den Versuch dar, die Demonstrationsfreiheit als Ausdruck der verfassungsrechtlich gewährleisteten Versammlungs- und Meinungsfreiheit zu "torpedieren", meinte Dohr.Die Staatsanwaltschaft qualifiziere die Teilnahme an legalen Demonstrationen als Beitrag zu einer kriminellen Organisation und deute strategische Sitzungen der Tierschützer im Nachhinein ebenfalls in diese Richtung: "Für jede NGO ist es in Zukunft also gefährlich, aktiv tätig zu werden."(APA)