Michael Rami, Rechtsanwalt von Krone und Heute, aber auch von Exfinanzminister Karl-Heinz Grasser, findet am Entwurf des Justizministeriums zum Mediengesetz vor allem einen neuen Paragraphen zum Strafgesetzbuch spannend: 120a gilt der „Verletzung schutzwürdiger Geheimhaltungsinteressen durch Bildaufnahmen". Der Begutachtungsentwurf liegt dem STANDARD vor.

Wer Fotos macht, um jemanden „bloßzustellen, eine Bildaufnahme herstellt, einem Dritten zugänglich macht oder veröffentlicht, die Umstände des persönlichen Lebens- oder Geheimnisbereich betrifft, an denen der Abgebildete ein schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse hat", dem droht bis zu einem_Jahr Haft oder adäquate Geldstrafe. 120a könnte vor Paparazzi schützen wie vor Handy-Aufnahmen.

Mehr Identitätsschutz

Der Entwurf erweitert den Schutz der Identität auf Angehörige von Opfern, Verdächtigen und Tätern sowie Zeugen von Straftaten.

Statt 20.000 können Entschädigungen bis 100.000 Euro betragen, in Ausnahmefällen nun auch mehr. 

Statt sechs haben Betroffene neun Monate für Klagen nach dem Medienrecht. (Harald Fidler, DER STANDARD; Printausgabe, 25.8.2009)