Wien - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) sieht nach dem Konkurs der slowakisch-österreichischen Billigairline SkyEurope nur eine kleine Chance für eine Kostenerstattung für Passagiere. Besitzer von erst kürzlich gebuchten und mit Kreditkarte bezahlten Flugtickets, könnten auf die Kulanz des Kartenunternehmens hoffen, sofern die Zahlung noch nicht weitergeleitet sei, sagte der Leiter der Rechtsabteilung des VKI, Peter Kolba. Alle anderen Kunden könnten ihre Forderungen gegen die Airline - inklusive Schadenersatzansprüchen - nur im slowakischen Konkursverfahren anmelden, und eine Erstattung hoffen, wenn auch nur zum Teil. Genauere Informationen dazu will der VKI in Kürze auf www.verbraucherrecht.at zugänglich machen.

Bei Pauschalreisen an den Veranstalter wenden

Einfacher sei die Situation für Urlauber, die nicht auf eigene Faust unterwegs sind. Wer den SkyEurope Flug im Rahmen einer Pauschalreise gebucht hat, der kann sich an den Reiseveranstalter wenden, so Kolba. Dieser hat dafür zu sorgen, dass die vertraglich vereinbarte Beförderung stattfindet. Auch allfällige Geldansprüche sind gegen den Veranstalter zu richten.

Alle anderen SkyEurope-Kunden können sich nur im Rahmen des Konkursverfahrens um die Eintreibung ihrer Forderungen kümmern. Grundsätzlich haben Passagiere, deren Flüge abgesagt werden, laut EU-Fluggastrechte-Verordnung Anspruch auf Rückerstattung des Flugpreises sowie auf Zahlung einer Ausgleichsleistung - abhängig von der Flugentfernung zwischen 250 und 600 Euro.

Einen Hoffnungsschimmer gibt es für SkyEurope-Kunden, die erst kürzlich ihren Flug gebucht haben und mit Kreditkarte bezahlt haben. Sollte die Zahlung noch nicht weitergeleitet sein, könnten sie auf die Rückzahlung hoffen. Einen Rechtsanspruch gibt es darauf nach Angaben des VKI nicht, allerdings zeigten sich die meisten Kartenunternehmen erfahrungsgemäß kulant.

Kreditkarten-Abwickler erstatten

Der heimische Kreditkarten-Abwickler Paylife (Visa, Mastercard) hat am Dienstag in einer Stellungnahme bereits erklärt, dass die Kunden ihre bezahlten Tickets refundiert bekommen, wenn der Flug nicht mehr angetreten werden kann. "Da die Fluglinie SkyEurope nachweislich den Betrieb eingestellt hat, kümmert sich PayLife für ihre Kunden um die Rückabwicklung" heißt es. Informationen zur Refundierung gebe es auf www.paylife.at und www.kreditkarte.at.

Wer wegen des "Grounding" der SkyEurope sich extra ein Rückflugticket kaufen oder weitere Übernachtungen zahlen muss, kann natürlich auch diese Kosten in der Slowakei anmelden, so Kolba. Der VKI arbeite derzeit an einem entsprechenden Formular und werde Betroffene laufend über das Verfahren auf seiner Web-Site www.verbraucherrecht.at informieren. Ein zusätzliches Problem für Kleingläubiger ist, dass sie nicht informiert werden, wenn sie keinen Zustellbefugten in der Slowakei, also etwa einen Anwalt, namhaft machen können. Mit einer Erstattung der Forderungen könne - wie immer in Konkursverfahren - jedenfalls nur zum Teil gerechnet werden.

Der VKI fordert - ebenso wie der ÖAMTC - daher eine Ausweitung der bisher nur für Reiseveranstalter zwingend vorgesehenen Insolvenzabsicherung. Im Rahmen einer Pauschalreise sei man auch gegen Probleme, wie sie jetzt viele Sky Europe Passagiere erleben, abgesichert, sagt Kolba. Pauschalreisende haben Anspruch auf die Organisation Ihrer Rückreise in die Heimat durch einen Abwickler und bekommen Reisepreise bei der Insolvenz eines Veranstalters in voller Höhe ersetzt. Das müsse die Europäische Union auch für Nur-Flug-Buchungen vorsehen. (APA)