Die Argumentation des Rechtsanwaltes Andreas Theiss ist so aberwitzig, dass man die Familie Czernin eigentlich vor ihm schützen müsste.
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Die Argumentation hat es in sich: "Da sich die Position der Republik zu den Vorkommnissen im Dritten Reich grundlegend geändert hat ..." Man könnte es gleich deutlicher sagen: Nachdem die Republik jahrzehntelang auf ihrem Raubgut beharrt hat, öffnet sie bereitwillig nun die Türen ihrer Museen und Sammlungen, man will sich ja nichts nachsagen lassen. Hubertus Czernin, der damals noch mit seinen Raubkunst-Recherchen gegen Türen gerannt ist, würde sich wundern, wie leichtfertig nun Ansprüche und die Erwägung dieser Ansprüche geworden sind. Würde er sich für seine Familie genieren? Wohl allemal für den Anwalt der Familie Czernin, oder richtiger, jenes Teils der Familie, der nun die Rückgabe eines der wichtigsten Gemälde der Kunstgeschichte begehrt.
Dass Rechtsanwälte pfiffige Menschen sind, liegt auf der Hand, sie verdienen am Geschäft mit dem Recht und Unrecht, da ist dann offenbar keine Argumentation zu billig. Die Argumentation des Herrn Andreas Theiss ist allerdings so kühn und aberwitzig, dass man eigentlich die Familie Czernin vor ihm schützen müsste. Da es sich im Fall Vermeer nicht um jüdische Raubkunst handelt, hat der Rechtsanwalt ein bisschen nachgeholfen: Die zweite Ehefrau von Jaromir Czernin, der 1940, freiwillig oder nicht, den Vermeer an Hitler verkauft hat, war "Mischling zweiten Grades, die nach der aktuellen Forschung ebenso wie Juden gefährdet waren" .
Maßlos und lächerlich
Welche aktuelle Forschung ist hier gemeint? Unzweifelhaft haben sogenannte Halb- oder Vierteljuden im Deutschen Reich kein angenehmes Leben gehabt, dass sie aber ebenso wie "Volljuden" gefährdet waren, ist absoluter Unsinn.
Warum sonst hat die antijüdische Nazigesetzgebung peinlichst zwischen "Juden" und "Mischlingen" unterschieden? "Mischlinge II. Grades" waren sogar Wehrmachtssoldaten, "Mischlinge I. Grades" haben der Reserve der Wehrmacht angehört. Schon gar nicht aber haben "Mischlinge" den Judenstern tragen müssen.
Genau damit argumentiert aber Rechtsanwalt Theiss. Er behauptet: Alix May, die zweite Frau von Jaromir Czernin, "musste später den Judenstern tragen" . Später, das kann nur heißen, ab 1. September 1941. Mit diesem Datum wurde jene "Polizeiverordnung über die Kennzeichnung der Juden" erlassen, die Juden zwang, "sichtbar auf der linken Brustseite des Kleidungsstückes" einen Judenstern zu tragen. Wohlgemerkt, Juden und nicht "Mischlinge" , die ausdrücklich (!) von dieser Verordnung ausgenommen waren.
Wenn der Rechtsanwalt der Familie Czernin nun solches behauptet und die Restitution des Bildes damit begründen will, dann ist das ebenso lächerlich wie unverschämt. Unverschämt vom Rechtsstandpunkt, unverschämt vom moralischen Standpunkt aus. Hier wird ein eklatanter Missbrauch mit dem jüdischen Schicksal getrieben. Es ist nicht nur zynisch gegenüber jenen, die aufgrund ihrer rassischen Zugehörigkeit tatsächlich beraubt und niemals entschädigt wurden, durch eine so maßlose Argumentation werden auch all jene instrumentalisiert, die damals wirklich verfolgt und ermordet wurden. "Es stimmt" , sagt Herr Theiss, "Alix ist nicht ins KZ gekommen." Zum Glück. Und damit sollte man es bewenden lassen.
Man kann nur hoffen, dass auch die verantwortlichen Stellen der Republik Österreich zu dem Ergebnis kommen, dass Vermeers "Malkunst" kein Restitutions-, sondern ein Sittenfall ist. Selbstverständlich, hat Herr Theiss gesagt, würde man im Falle der Restitution den einstigen Kaufpreis nicht zurückzahlen. Selbstverständlich. (Gerhard Zeillinger, DER STANDARD/Printausgabe, 08.09.2009)