Essen - Rund 75.000 angemeldete Gläubiger und 54 Insolvenzverfahren - die Abwicklung der Arcandor-Pleite hat das Potenzial als einer der bisher größten deutschen Insolvenzfälle in die Wirtschaftsgeschichte einzugehen. Für den im November bei mehreren Veranstaltungen erwarteten Gläubigeransturm wurde eigens die Essener Grugahalle für mehrere Tage angemietet. Zwischen den Konzerten von "Superstar"-Gewinner Mark Medlock und Alt-Star Udo Jürgens wird in der riesigen Halle über die Zukunft des notleidenden Handelsunternehmens abgestimmt.

Der Kölner Anwalt Klaus Hubert Görg wurde vom Essener Amtsgericht zum Herrn über 37 der insgesamt 54 Einzel-Verfahren bestellt. Darunter sind neben der Holding mit dem Kunstnamen Arcandor AG die wichtigsten Konzerngesellschaften wie der Warenhausriese Karstadt und der Versandhändler Quelle. Weitere Verfahren für "Töchter" aus dem weit verzweigten Unternehmen beschäftigen Amtsgerichte und Kollegen von Görg im bayerischen Fürth ebenso wie in Düsseldorf oder Frankfurt.

Flut von Einzelverfahren

Hintergrund des komplizierten Vorgangs ist das deutsche Insolvenzrecht, das keine übergreifende Abwicklung einer Konzerninsolvenz vorsieht. Neben einer Flut von Einzelverfahren für die jeweiligen Gesellschaften droht eine "Zersplitterung des Insolvenzverfahrens", warnt der Essener Wirtschaftsrechtler Prof. Sebastian Krause von der Fachhochschule für Ökonomie und Management (FOM). Die jeweiligen Insolvenzverwalter hätten dann möglicherweise lediglich die Interessen der von ihnen vertretenen Gesellschaften im Blick. Der schnelle Einzelverkauf von "Perlen" unter den Konzerngesellschaften könne dabei im Einzelfall einen höheren Ertrag bringen als ein Verbleiben im Rahmen des Konzernverbunds, der dadurch gefährdet ist.

Im Fall Arcandor sieht der auf große Insolvenzverfahren spezialisierte Anwalt Bruno Kübler diese Gefahr durch die Bestellung von Görg als einheitlichen Insolvenzverwalter für wichtige Verfahren gebannt. "Ich bin grundsätzlich für eine Konzentration in einer Hand", sagt Kübler. Mit Hilfe eines Gutachtens sei es gelungen, die Mehrzahl der wichtigsten Verfahren beim Essener Amtsgericht und in der Hand eines Insolvenzverwalters zu konzentrieren. Bei möglichen Interessen-Konflikten etwa zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften mit nur einem Insolvenzverwalter könne zudem in Einzelfällen ein Sonderverwalter bestellt werden.

Gesetzliche Regelung

"Wichtig ist das Signal, wer als Verwalter das Sagen hat und die Pflöcke einschlagen kann", sagt Kübler. Eine solche Vorgehensweise habe sich mittlerweile im Vorgriff auf eine mögliche gesetzliche Regelung der Konzerninsolvenz bei vielen großen Verfahren in Deutschland weitgehend durchgesetzt. Experten erwarteten in absehbarer Zeit einen entsprechen Vorstoß für eine gesetzliche Regelung durch das Bundesjustizministerium.

Bei der Abwicklung der Arcandor-Insolvenz rechnen Experten ohnehin eher in Jahrzehnten. Etwa zehn bis zwanzig Jahre könne ein solches Verfahren wie die Arcandor-Insolvenz bis zum endgültigen Abschluss auch des letzten Einzelverfahrens dauern, schätzt Kübler. Als Vergleichsfall gilt im Ruhrgebiet die Insolvenz des Oberhausener Anlagenbauers Babcock-Borsig. Nach der Eröffnung des Verfahrens im Jahr 2002 wird derzeit mit einer Verfahrensdauer bis zum Jahr 2015 gerechnet. Die Akten-Ordner in dem komplizierten Fall sind bereits auf eine Länge von schätzungsweise 34 Kilometer angewachsen. (APA)