Der ORF-Redakteursrat schickte allen Redakteurssprechern Mittwoch eine Klarstellung: "Natürlich kompletter Unsinn" sei die Behauptung (etwa von ORF-General Alexander Wrabetz im STANDARD), eine Moderatorin einer Informationssendung wäre keine Journalistin im Sinne des ORF-Gesetzes.

Das Mail: "Wer JournalistIn im Sinn des ORF-Gesetzes ist, ist bei den ORF-Redakteurssprecherwahlen wahlberechtigt. Verantwortlich für die Erstellung dieser Liste ist laut ORF-Gesetz der Generaldirektor. Unter den Wahlberechtigten sind immer - selbstverständlich - auch die ModeratorInnen von Informationssendungen." Und: "Es gibt keinen Grund zu zweifeln, dass bei der Erstellung der Liste der Redakteurssprecherwahlberechtigten der Generaldirektor das ORF-Gesetz genauestens einhält." Anlass war der Werbeauftritt einer Moderatorin, der ORF-Journalisten verboten ist. (fid, DER STANDARD; Printausgabe, 8.10.2009)