1999: Die Bologna-Erklärung und der Beginn des Prozesses Mit diesem erwartete die Universität eine umfangreiche Strukturveränderung. In Österreich werden die ersten Pläne zur Umsetzung geschmiedet.

Uni-Gesetz 2002: Autonomie der Unis Von der damaligen Bildungministerin Elisabeth Gehrer verabschiedet, hat das Uni-Gesetz viele kritisierte Folgen: die vollständige Autonomie der Universität, aber auch weniger Mitspracherecht für den Senat (Uni-Mitarbeiter und Studierende). Rektorat und externe Uni-Räte, die wirtschaftliche Instanzen miteinbeziehen, erhielten hingegen mehr Macht. In erster Linie bedeutet die Autonomie eine extreme Belastung in Sachen Finanzen: Die Universität ist in ihrer Finanzierung auf sich alleine gestellt und agiere als "Knecht der Konzerne" meinen Kritiker. Massive Studentenproteste sind die Folge.

2004: ECTS eingeführt Das ECTS-Punktesystem ist nun für alle Studienrichtungen verpflichtend.

2006: Mehr als die Hälfte der Studien umgestellt Im Winter 2006 waren 67,5 Prozent aller Studienrichtungen an den Unis und 76,8 Prozent an den FHs auf Bachelor/Master/PhD umgestellt.

2009: UG-Novellierung Minister Hahns Novellierung vom Juni sieht verpflichtend Studieneingangsphasen, 40 Prozent Frauen in Uni-Gremien und Zugangsbeschränkungen für Master und PhD vor. Weiters sollen auch die restlichen Studien Jus, Medizin, Lehramt nach Bologna umgestellt werden. Der Senat, der an Macht verlor, kritisierte die Novellierung als "Demokratieabbau". (smf/DER STANDARD, 08.10.2009)