Brüssel - Die Einbeziehung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) in die Mehrwertsteuerbemessung beim Kauf eines Neuwagens verstößt nach Auffassung der EU-Kommission gegen EU-Recht. Die Zentralbehörde in Brüssel hat gegen Österreich daher eine Klage beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) eingereicht.

Wie es bei einer entsprechenden Ankündigung am Mittwoch in Brüssel hieß, stütze man sich dabei auf ein entsprechendes Erkenntnis der Höchstrichter in einem ähnlichen Fall gegen Dänemark.

Bund lukriert jährlich 86 Millionen

Die NoVA wird in der Regel vom Händler eingehoben und an die Steuerbehörden abgeführt. Beim Verkauf an den Kunden wird die Abgabensteuer dann mit dem Nettopreis in die Mehrwertsteuer einbezogen. 2008 wurden in Österreich 278.000 Pkws verkauft. Dabei fallen rund 430 Millionen Euro an NoVA an. Etwa 86 Millionen ist der Anteil der Mehrwertsteuer, der strittig ist.

Nach Auffassung der EU-Kommission muss das geändert werden, da die Normalverbrauchsabgabe eine einmalig eingehobene Steuer sei. Sie werde nicht für die Lieferung des Fahrzeugs, sondern für die Zulassung einmalig entrichtet. Sie werde auch vom Lieferanten, nicht vom Fahrzeugkäufer verauslagt. Dies sei mit der Richtlinie zur MwSt. nicht vereinbar. (Thomas Mayer, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 9.10.2009)