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Jurist Heinrich Keller (früher SPÖ und ORF) zählte zu jenen "Weisen", die ÖVP und FPÖ 2001 beim ORF-Gesetz halfen. Etwa Paragrafen, die ORF-Mitarbeitern Unabhängigkeit vorschreiben und ihnen verbieten, Werbung zu machen, wenn sie Nachrichten präsentieren, journalistisch oder programmgestaltend tätig sind. Keller regt auf, "wie schlampig der ORF mit seinem Gesetz umgeht" .

"Umgehungshandlungen" wirft Keller Moderatorinnen mit Krone-Kolumnen oder Werbeauftritten vor. Bei Claudia Reiterers AMA-Spot beruft sich der ORF auf den Kommunikationssenat: Der erlaubte 2002 Werbung dem "reinen Fernseh- oder Radiosprecher, der sich an die inhaltlichen Vorgaben der Redaktion zu halten hat und nur die Formulierungen selbst wählt" . Die Bibel des Rundfunkrechts (Kogler/Traimer/Truppe:Rundfunkrecht, Medien& Recht) findet die Entscheidung "zu problematisieren" . (fid, DER STANDARD; Printausgabe, 9.10.2009)