Die EU steuert auf den automatischen Austausch von Steuerdaten hin. Österreich müsste dann das Bankgeheimnis für Ausländer endgültig über Bord werfen, fürchtet aber einen Kapitalabfluss und legt ein Veto ein.

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Wien - Kaum hat Österreich sein Bankgeheimnis für Ausländer nach heftigen innenpolitischen Querelen reformiert, kommt es schon wieder unter Druck. Deutschland fordert in den bilateralen Verhandlungen über ein neues Abkommen, dass bereits die Bekanntgabe einer Kontonummer reichen soll, um das Lüften des Bankgeheimnisses in Österreich zu rechtfertigen. Wien beharrt - ebenso wie Bern und Luxemburg - auf der Bekanntgabe der Identität der mutmaßlichen Steuersünder.

Eine Kontonummer allein sei zu wenig, um das Kriterium des "begründeten Verdachts" zu erfüllen, meinen die Experten des Finanzministeriums. Würde man dem Druck Berlins nachgeben, drohten sogenannte "fishing expeditions", bei denen ausländische Finanzämter relativ unpräzise um Amtshilfe (und Öffnung der Konten) ansuchten, heißt es.

Doch auch auf EU-Ebene wird es immer enger. In der Union gilt ja das Prinzip des automatischen Informationsaustausches - die Wohnsitz-Finanzämter werden unaufgefordert über Kapitalerträge der Steuerzahler im Ausland informiert. Die Ausnahmen von Österreich, Belgien und Luxemburg (sie besteuern an der Quelle, geben die Namen der ausländischen Sparer aber nicht preis) fallen, wenn die EU Steuerinformationsbkommen mit den Drittstaaten Schweiz, Liechtenstein, Andorra, San Marino und Monaco abgeschlossen hat.

Die Vereinbarung mit dem benachbarten Fürstentum steht am Dienstag auf der Tagesordnung der EU-Finanzminister. Doch Österreich und Luxemburg blockieren den Abschluss. "Dieses Abkommen erfüllt das auf OECD-Ebene vereinbarte Kriterium der Transparenz nicht. Anonyme Veranlagungen werden von dem geplanten Steuerbetrugsabkommen mit Liechtenstein nicht erfasst", erklärt Harald Waiglein, Sprecher von Finanzminister Josef Pröll.

Wien sieht die in der EUdiskutierte Ausdehnung der Zinsbesteuerungsrichtlinie (die Basis des automatischen Informationsaustausches, die künftig auch Stiftungen, Trusts und andere Vehikel erfassen soll) und die Drittstaaten-Regelung als Paket. Immerhin gelte das Abkommen mit Liechtenstein als Vorbild für jene mit den anderen Drittstaaten. Ansonsten wird ein größerer Kapitalabfluss befürchtet, weil Österreich automatisch, die Drittstaaten aber nur bei begründetem Verdacht Steuerdaten weitergeben müssten.  (Andreas Schnauder, DER STANDARD, Printausgabe, 19.10.2009)