Die Olympischen Spiele in Peking sind vorüber, das Reich der Mitte versinkt zusehends in einem Giftmilchskandal - und die menschenrechtliche Lage in Tibet rückt entsprechend in den Hintergrund. Da kommt aus Oberösterreich die Nachricht, dass über 23 tibetische Flüchtlinge die Ausweisung in ihre frühere, unter chinesischer Kuratel stehenden Heimat verfügt worden ist. Noch nicht rechtskräftig, weil dagegen berufen worden ist, aber laut Asylbehörden sollen die Tibeter in den Machtbereich der chinesischen Behörden zurückkehren. Die menschenrechtliche Lage in Tibet wurde für sie als nicht gefährlich eingeschätzt.
Irene Brickner
Wie kann das sein? Nach welchen Informationen beurteilen die heimischen Asylbehörden die dortige Lage? Wohl nach unzureichenden, meint Oberösterreichs Grüner Landesrat Rudi Anschober, der sich für den Verbleib der – wie er erzählt – auf eine konsensuelle Lösung hoffenden Tibeter einsetzt. Tatsächlich verlangen diese Ausweisungen nach einer Erklärung. Als NGOs vor und während der Olympischen Spiele die Menschenrechtsverletzungen in Tibet anprangerten, hieß es, man wolle oder könne sich in die Politik des Reichs der Mitte nicht einmischen. Aber hier handelt es sich um österreichische Entscheidung. Also bitte: Warum?
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