Wer darf in die Disko rein und wer nicht? Darüber entscheiden in der Regel Security-Leute, die vor dem Tanzpalast nach dem Aschenputtelprinzip unerwünschte Gäste aussieben. Tobias (18) aus Ried im Innkreis durfte nicht: Als er am 21. November 2008 nach dem Besuch einer Castingshow in Wien mit Klassenkollegen in eine Wiener Innenstadtdisko wollte, in die man ab 16 Jahren Zutritt hat, holte ihn ein Sicherheitsmann aus der Gruppe heraus und hielt ihm vom Eintreten ab. "Ich habe ihm meinen Personalausweis gezeigt, der beweist, dass ich 18 bin - und gezahlt hatte ich ja auch bereits", schildert der Schüler des BORG Ried. "Der Mann meinte: 'Der Club ist voll'. Dabei seien unterdessen immer wieder Leute hineingelassen worden, schildert Tobias Klassenkollege Stephan.

Wie Tobias sind sich auch Stephan und die Klassenkollegen sicher: Die Security hat den jungen Mann nicht eingelassen, weil er gehbehindert ist. Gehbehindert, sodass man es sieht, zum Beispiel, wenn er auf den Eingang einer Disko zukommt, wo Leute tanzen und sich amüsieren. Sind damit nur "Normale" gemeint?

Sicher nicht, beteuert man bei der Firma st-Security, die vor besagter Disko die Kontrollen macht: "Wir tragen ja sogar Rollstuhlfahrer runter." Wahrscheinlich sei Tobias eben "aus anderen Gründen negativ aufgefallen, vielleicht sei er "zu laut" gewesen sei. "Unsere Leute müssen eben mit Fingerspitzengefühl entscheiden. Das ist harte Arbeit."

Ähnliches hat auch schon so mancher Diskobetreiber vorgebracht, der dunkelhäutige Personen nicht einließ: Das ist rassistisch und widerspricht dem Gleichbehandlungsgesetz - so wie ein Disko-Auschluss wegen Behinderung auch. Passieren tut's offenbar trotzdem - und das ist ein Problem.

Irene.Brickner@derStandard.at