Wien - In Österreich sind die Begrenzungen von Managergehältern oder Boni äußerst vage. In Banken, die Staatsgeld bekommen haben, sind die Boni ausgesetzt, im Übrigen gilt ein neu erstellter Corporate-Governance-Codex, der sich weitgehend an die Empfehlungen des European-Corporate-Governance-Forums hält. Obergrenzen für Gehälter finden sich darin aber ebenso wenig wie ein exaktes Verhältnis von Boni zu Fixbezügen. Auch die in Deutschland beschlossene Haftung des Aufsichtsrats für überhöhte Entgelte war in Österreich nicht konsensfähig. Aktionäre können das Kontrollgremium in die Pflicht nehmen, wenn es überhöhte Bezüge gewährt.

Die wichtigsten Grundsätze:

Boni: Erfolgsabhängige Gehaltsbestandteile "knüpfen an nachhaltige und langfristige Leistungskriterien an und dürfen nicht zum Eingehen unangemessener Risiken verleiten" . Die Unternehmen sollen betragliche oder prozentuelle Höchstgrenzen festlegen. Langfristig bedeutet: zwei Jahre. Das EU-Pendant spricht sich abweichend davon für eine Frist von zwei bis vier Jahren aus. Diese Regelungen sollen auch für das Management unterhalb des Vorstands gelten.

Abfindungen: Bei vorzeitiger Beendigung eines Vorstandsvertrags soll der Golden Handshake maximal zwei Jahresgehälter ausmachen und zudem nicht mehr als die Restlaufzeit des Vertrags abgelten.

Beteiligungen: Werden Stock Options oder Aktien ans Management übertragen, sollen dafür Erfolgskriterien (zum Beispiel Kursziele) aufgestellt werden. Nachträgliche Änderungen der Bedingungen sind ausgeschlossen.

Bei den Codex-Regelungen handelt es sich, wie berichtet, lediglich um Empfehlungen, allerdings müssen Gesellschaften Nichteinhaltung oder Abweichungen offiziell begründen. (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 23.10.2009)