Frankfurt - Eine Rekord-Strafe von 59,3 Mio. Euro wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung muss die Deutsche Bank bezahlen. Das Geldinstitut akzeptierte die Entscheidung des Frankfurter Amtsgerichtes, die am Freitag bekannt gegeben wurde. Mit dem Urteil gegen die größte deutsche Bank sind die Verfahren gegen deutsche Institute in dieser Causa bis auf jenes gegen die Hessische Landesbank abgeschlossen.

Laut Oberstaatsanwalt Job Tilmann hatten die Behörden vorerst Verfahren gegen etwa 800 Mitarbeiter der Deutschen Bank eröffnet, und zwar im Zusammenhang mit Geld- und Wertpapiertransfers in die Schweiz und nach Luxemburg. Diese Verfahren wurden gegen Geldauflagen von etwa 5 Mio. Euro eingestellt. Die Bankspitze habe die illegalen Transfers zwar nicht initiiert, aber davon gewusst. Letztlich habe die Aktiengesellschaft den Nutzen daraus gezogen und deshalb richte sich das Strafe gegen das Unternehmen und nicht gegen die einzelnen Mitarbeiter, erklärte Tilmann.

Anfangsverdacht bestätigt

Die Höhe der Rekordstrafe begründete der Oberstaatsanwalt damit, dass sie nach den wirtschaftlichen Vorteilen des Institutes berechnet worden sei. Neben dem - eher kleinen - direkten Gewinn aus den Transaktionen in die Schweiz und nach Luxemburg sei der damit verbundene Erhalt des Kundenstamms und die unbekannte Anzahl noch unentdeckter Steuersünder unter den Kunden der Bank berücksichtigt worden. Die deutschen Finanzämter hatten von mehr als 10.000 Privatkunden der Deutschen Bank nachträglich 150 Mio. Euro an Steuern kassiert.

Nach Durchsuchungen in Räumen der Deutschen Bank hatte sich 1998 der Anfangsverdacht ergeben, dass zwischen 1992 und 1996 nach Einführung der Zinsabschlagsteuer Mitarbeiter des Kreditinstituts Kunden zum Transfer ihrer Gelder ins Ausland verholfen hatten. Die Staatsanwaltschaft hatte laut Tilmann auch Mitglieder des Vorstandes im Visier.

Keine Strafbefehle gegen Vorstände

Ein Sprecher der Deutschen Bank erklärte Freitag nach Veröffentlichung des Urteils, man lege Wert auf die Feststellung, dass keine Strafbefehle gegen Vorstände verhängt worden seien. Die Bank verwies auch darauf, dass von den damals Beteiligten nur noch wenige Personen im Unternehmen tätig seien.

Bei der Dresdner Bank, die vor vier Jahren 19 Mio. Euro Strafe zahlen musste, waren mehrere Verantwortliche, unter ihnen der frühere Vorstandssprecher Jürgen Sarrazin, zu bedingten Haftstrafen verurteilt worden.

Ebenfalls wegen des gleichen Delikts verurteilt wurden die WestLB (8,7 Mio. Euro Strafe) und die Commerzbank, die laut Medienberichten von vergangener Woche ein Bußgeld von 31,2 Mio. Euro akzeptiert hat. (APA/AP/dpa)