Wien - Die ehemalige Meinl European Land (MEL, heute Atrium) musste die umstrittene Rückkäufe ihrer Zertifikate 2007 nicht offenlegen. Das hat die Finanzprokuratur (der "Rechtsanwalt der Republik") wie berichtet laut "Format" in einem Schriftsatz zu einem Amtshaftungsverfahren festgestellt. Damit bestätigte die Republik die Rechtsmeinung von MEL und Meinl Bank. Die Staatsanwaltschaft hält die Rückkäufe allerdings immer noch für rechtswidrig. Die Meinl Bank nahm die Stellungnahme der Finanzprokuratur jedenfalls heute, Freitag, zum Anlass, um erneut die Legitimität des Strafverfahrens gegen Julius Meinl und Co. in Zweifel zu ziehen.

Für Meinl-Bank-Vorstand Peter Weinzierl ist der Standpunkt der Finanzprokuratur "ein weiteres klares Zeichen dafür, dass das gegen uns geführte Strafverfahren jeder Grundlage entbehrt." Während sich die Staatsanwaltschaft "in den Vorwurf verbeißt, dass die Rückkäufe rechtswidrig verheimlicht worden seien, und darauf eine unrechtmäßige Verhaftung und Hausdurchsuchungen aufbaut, widerspricht dem die Finanzprokuratur diametral."

Gutachter-Befangenheit

Auch über den mittlerweile wegen Befangenheit vom Verfahren abgezogenen Gutachter Thomas Havranek mokierte sich die Bank per Aussendung zum wiederholten Mal. Dass dieser bei fast allen bisherigen Einvernahmen einen Großteil der Fragen gestellt habe, sei "rechtsstaatlich problematisch". Bei den Hausdurchsuchungen im Februar sei ein Mitarbeiter aus dem Privatunternehmens Havraneks dabei gewesen. In den Augen der Meinl Bank zeigt dies, dass die Einvernahmen "zum Nachteil der Beschuldigten geführt und ausgewertet wurden". Zudem habe der Polizeibericht, auf dem die spektakuläre Verhaftung Meinls im April u. a. beruhte, "nachweislich falsche Behauptungen" enthalten.

Im Sommer hatte die Treuhänderin Citicorp wie berichtet nach eineinhalbjähriger Prüfung festgestellt, dass der Zertifikate-Rückkauf gegen Jersey-Recht verstoßen hat. Der von Anleihe-Inhabern eingesetzte Citicorp-Sachverständige sah dadurch die Anleihebedingungen verletzt. Das hätte Zeichnern der im Jahr 2006 ausgegebenen 600 Mio. Euro schweren Anleihe die Möglichkeit eingeräumt, die Rückzahlung von der Gesellschaft zu verlangen. Julius Meinl und der Meinl Bank war wiederholt vorgeworfen worden, die Geschäfte der MEL beeinflusst zu haben. Laut einem "Format"-Bericht vom Juli dürfte Julius Meinl über die Zertifikatsrückkäufe besser informiert gewesen sein als so mancher MEL-Vorstand. Das berichtete das Magazin damals unter Berufung auf "vertrauliche E-Mails". Auch Meinl Bank-Vorstände hätten demzufolge Einfluss auf MEL gehabt. Die Meinl Bank und Julius Meinl hatten diese Vorwürfe stets vehement bestritten. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.(APA)