Brüssel - Die EU-Kommission will die Rechte der Opfer von Flugzeugunglücken und ihrer Angehörigen stärken. Familienmitglieder sollen nach einem am Donnerstag in Brüssel vorgestellten Gesetzentwurf schneller Klarheit darüber haben, wer an Bord eines Unglücksfluges war. Demnach müssen künftig alle Fluggesellschaften in der EU in der Lage sein, binnen einer Stunde nach Bekanntwerden des Unglücks eine Liste mit allen tatsächlich an Bord des Flugzeugs gegangenen Passagieren zu erstellen.

Alle Angehörigen müssten dem Kommissionsvorschlag zufolge informiert werden, bevor die Liste veröffentlicht werden darf. Die Opfer und ihre Familien sollten das "Recht auf verlässliche Informationen" über Fortschritte bei der Untersuchung erhalten. Auch den Staaten, deren Bürger bei einem Flugzeugunglück getötet oder schwer verletzt wurden, spricht der Vorschlag Rechte zu. Sie dürfen demnach eigene Experten benennen, die den Unglücksort in Augenschein nehmen - zusätzlich zu den Behörden des Landes, wo sich das Unglück ereignete.

Darüber hinaus plant die Kommission ein europäisches Netz von Untersuchungsstellen für Flugzeugkatastrophen. Es soll dazu beitragen, dass wichtige Sicherheitsinformationen besser geschützt und die Unabhängigkeit der Ermittlungen gewährleistet wird. Die Qualität der Untersuchungen müsse gesteigert werden, um künftige Unfälle zu verhindern, erklärte Verkehrskommissar Antonio Tajani. Die heutigen europäischen Vorschriften für Untersuchungen "entsprechen nicht mehr den Gegebenheiten des Luftfahrtbinnenmarkts und der Komplexität der globalen Luftfahrtbranche". (APA)