Wiener Neustadt/Wien  - Der Prozess gegen die zehn Tierschützer, denen die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt in einem 218 Seiten starken Strafantrag Bildung einer kriminellen Organisation(StGB), schwere Sachbeschädigung und schwere Nötigung vorwirft, wird im Landesgericht Wiener Neustadt stattfinden. Das hat das Wiener Oberlandesgericht (OLG) entschieden. Ein Delegierungsantrag von vier Angeklagten, die für eine Verhandlung in Wien plädiert hatten, wurde abgewiesen, gab OLG-Sprecher Raimund Wurzer am Freitagnachmittag bekannt.

Die Tierschützer hatten geltend gemacht, ein Großteil der Wiener Neustädter Richter wäre in dieser Sache befangen. Außerdem wohne ein Großteil der Zeugen - rund 200 sollen in dem Verfahren gehört werden - in der Bundeshauptstadt, weshalb ihnen eine Verlegung zweckmäßig erschien.

Für das OLG lagen allerdings keine Gründe vor, die einen anderen als den gesetzlich vorgesehenen Verhandlungsort gerechtfertigt hätten, erläuterte der Gerichtssprecher: "Daher war der Antrag abzuweisen."(APA)