Wien - In der Causa um den umstrittenen Zertifikatsrückkauf der ehemaligen Meinl European Land (MEL, nunmehr Atrium Real Estate) sieht sich die Meinl Bank erneut durch die Rechtsmeinung Dritter bestätigt. Ein Kläger forderte von der Meinl Bank die Rückabwicklung des Zertifikate-Kaufs, weil ihm beim Kauf der MEL-Papiere nicht klar war, dass es sich nicht um Aktien, sondern um Zertifikate (Austrian Depository Certificates, ADCs) handelte. Dieser Unterschied spielt aber keine Rolle, bekräftigte die Wiener Börse.

Wie die Meinl Bank am Montag mitteilte, stellte die Wiener Börse in ihrem Schriftsatz vom 3. November 2009 fest, dass der Kläger als ADCs-Inhaber nicht schlechter gestellt worden sei "als wäre er Aktionär der MEL geworden". Dabei handelt es sich um die bereits bekannte Rechtsmeinung der Wiener Börse, wie es bei dem Unternehmen auf APA-Anfrage hieß.

"Der klagenden Partei wurden ... mit Lieferung der ADCs, in denen die MEL-Namensaktien verbrieft sind, ... die Rechte verschafft und Pflichten übertragen, als wäre sie selbst im Aktienbuch als Aktionär der MEL eingetragen...", so die Börse laut Bank. Auch auf der Homepage der Oesterreichischen Kontrollbank (OeKB) heißt es, dass Inhaber von ADCs "in allen zentralen Aktionärsrechten einem unmittelbaren Aktionär gleichgestellt" sind.

Wieviele MEL-Papiere der Kläger wann gekauft hat, wollte die Meinl Bank unter Berufung auf das Bankgeheimnis nicht preisgeben. Bank-Vorstand Peter Weinzierl freut sich über die "Unterstützung" der Wiener Börse, für ihn wäre es "ein fatales Zeichen", wenn die Anleger bei Kursverlusten Ansprüche geltend machen könnten.

Indes haben die Meinl-Anwälte das Honorar des ehemaligen, wegen Befangenheit abberufenen Gutachters Thomas Havranek beeinsprucht, wie "Salzburger Nachrichten" und "Format" vergangene Woche berichteten. Havranek hatte der Staatsanwaltschaft 728.000 Euro für seine Tätigkeit in Rechnung gestellt. (APA)