Wien - Die Triathletin Lisa Hütthaler, die erst vor wenigen Tagen ihren Rücktritt vom Rücktritt erklärt hat, wird den Leistungssport zukünftig als rechtskräftig gerichtlich Vorbestrafte betreiben. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat vor kurzem Hütthalers Verurteilung vom vergangenen Juni bestätigt, gab Gerichtssprecher Raimund Wurzer am Montagnachmittag bekannt. Die über die Sportlerin verhängte Bewährungsstrafe wurde sogar auf fünf Monate erhöht.

Hütthaler war vom Landesgericht Wiener Neustadt wegen Bestechung schuldig erkannt und zu drei Monaten bedingt verurteilt worden. Die im Frühjahr 2008 als Doping-Sünderin überführte Triathletin hatte einer Mitarbeiterin im WADA-Labor in Seibersdorf Geld geboten, damit ihre Doping-B-Probe negativ ausfällt, nachdem sie am 22. März 2008 bei einer Trainingskontrolle positiv auf das Human-Erythropoetin-Produkt Dynepo getestet worden war.

Dem Staatsanwalt erschien die dafür verhängte Strafe zu gering. Tatsächlich leistete das OLG in zweiter Instanz der Berufung der Anklagebehörde Folge. "Das Oberlandesgericht ist zum Schluss gekommen, dass im gegenständlichen Fall bei der Strafbemessung in verstärktem Ausmaß auf die generalpräventive Wirkung Wert zu legen ist", erläuterte Mediensprecher Wurzer. Daher sei die Strafe angehoben worden. Weil es sich bei Hütthaler im strafrechtlichen Sinn um eine Ersttäterin handelt, gestand ihr das OLG aber weiter die Rechtswohltat der bedingten Strafnachsicht zu. (APA)