Graz - "Unser Professor ist kein Mörder" , will es einer aus der Runde der Unterstufenschüler noch immer nicht glauben. Nett sei er gewesen, freundlich, total okay. "Nie und nimmer würde ihm irgendjemand am Gymnasium so eine Tat zutrauen", bekräftigt auch der Direktor des Grazer Innenstadtgymnasiums. Einer aus seinem Professorenteam sitzt seit einigen Tagen in U-Haft. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, 2003 gemeinsam mit einem jungen Türken einen Pensionisten mit 80 Messerstichen ermordet zu haben. Das Tatmotiv: durch religiösen Fanatismus hochgeschaukelter Hass.
Der damals, 2003, rasch ausgeforschte junge Mann begehrte schon kurz nach seiner Verurteilung zu 20 Jahren Haft eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Nicht er, sondern der jetzt in U-Haft sitzende AHS-Lehrer habe die tödlichen Stiche zu verantworten. Er konnte die Mittäterschaft aber nicht beweisen, der Akt wurde geschlossen. Nun aber sind Überweisungen von rund 50.000 Euro an den verurteilten Häftling aufgetaucht, die den Pädagogen schwer belasten. "Womöglich Schweigegeld" , heißt es in der Grazer Staatsanwaltschaft.
Mitglied der Zeugen Jehovas
Der Englischprofessor ist Mitglied der Zeugen Jehovas, die sich von ihm "kategorisch distanzieren" , wie der Sprecher der Glaubensgemeinschaft Wolfgang Thurner betont. Thurner im Gespräch mit dem STANDARD: "Das kann nicht aus religiösen Motiven geschehen sein. Wir lehnen Gewalt völlig ab, sind auch gegen den Militärdienst. Viele von uns sind in den KZs gestorben. Wir schützen das Leben. Für uns ist selbst Abtreibung Mord."
Der Grazer Gymnasiallehrer hatte im türkischen Zuwandererbereich um neue Mitglieder geworben und stieß dabei auf den jungen Abdurrahim P., der schließlich konvertierte. Dieser lebte beim später ermordeten Pensionisten, mit dem er 2003 auf nächtliche Sauftour ging. Es kam zum Streit, der Pensionist soll die Religion herabgewürdigt haben. Und - je nach Version der Beschuldigten - hatte der Verurteilte alleine oder eben gemeinsam mit dem Lehrer den Pensionisten ermordet. Tatsache sei, sagt Staatsanwaltssprecher Hansjörg Bacher, dass beide den Mord gemeldet hätten.
Gattin starb Hungertod
Dem Mordfall geht ein weiterer tödlicher Vorfall voraus, in den der Lehrer verwickelt war. Seine Frau starb 1996 einen Hungertod, den er nicht verhindert hatte. Sie sei einem religiösen Wahn verfallen, von dem auch er erfasst worden sei, rechtfertigte er sich. Der Lehrer war damals noch nicht in der Glaubensgemeinschaft. Der Gerichtspsychiater qualifizierte den Pädagogen für diese Tat als "unzurechnungsfähig" . Dieser ging frei und kehrte in den Schuldienst zurück. Es habe keine Möglichkeiten im Dienstrecht gegeben, anders zu handeln, heißt es heute im Landesschulrat.
Nach Medienberichten über die Verhaftung des Pädagogen hatte der 30-jährige Häftling Ende der letzten Woche einen Selbstmordversuch unternommen, da er der irrtümlichen Meinung war, ihm werde auch der Tod der Frau seines Mentors zur Last gelegt.
Gehalt für Häftling
Der nun in U-Haft sitzende Professor erhält bis zu einer Entscheidung der Justiz zwei Drittel seines Einkommens. Sollte er nach einem Prozess schuldig gesprochen werden, muss er aber das bis dahin erhaltene Einkommen nicht an den Staat zurückzahlen. "Eine Regelung, die unbedingt bei den Dienstrechtsverhandlungen behandelt werden muss" sagt die Landesschulrats-Sprecherin Eva Ponsold im Gespräch mit dem STANDARD. (Walter Müller/DER STANDARD-Printausgabe, 10.11.2009)