"Postgesetz, dringend!": Mit diesem warnenden Betreff wandte sich STANDARD-Geschäftsführer Wolfgang Bergmann Dienstag an die Mitglieder des Vehrkehrsausschusses: Er sieht in den eng gefassten Ausnahmebestimmungen des geplanten Paragrafen 2 eine "grob wettbewerbsverzerrende" Regelung, die die Mediaprint begünstige und die Zustellfirma von STANDARD und Styria benachteilige.

Wettbewerbsverzerrung

Bergmann an die Abgeordneten: "Im Paragrafen 2 wird zu Recht eine Ausnahme für die Zustellung von Zeitungen und Zeitschriften gemacht. Diese Ausnahme wird jedoch nur auf Unternehmen enggeführt, die ausschließlich im Eigentum von Medieninhabern sind." Die Zustellfirma des STANDARD namens Printexpress gehört zu 50 Prozent dieser Zeitung, zu 50 Prozent, aber zu 50 Prozent Redmail, an der wiederum die Styria und die niederländische Post TNT je 50 Prozent halten. Durchgerechnet hat also TNT als Nichtmedienunternehmen 25 Prozent an der Printexpress, die so nicht unter die Ausnahme fallen dürfte. "Obwohl die Printexpress ausschließlich die Zustellung von Zeitungen und Zeitschriften betreut ", betont Bergmann: "Dies ist eine Wettbewerbsverzerrung gegenüber der Mediaprint, und auch eine verfassungsrechtlich nicht haltbare Ungleichbehandlung." 

Mediaprint verweigerte Aufnahme

Bergmann zur Vorgeschichte: "Die Gründung der Printexpress war eine Reaktion auf die jahrelange Weigerung der Mediaprint, den Standard in die Hauszustellung aufzunehmen. Damit wurde seinerzeit der Markteintritt des Standard deutlich erschwert Die Mediaprint war erst bereit, eine Zustellung anzubieten, als der Standard durch die bevorstehende Gründung der Printexpress über eine Alternative verfügte und die Mediaprint nun interessiert war, keinen Mitbewerber aufkommen zu lassen. "

Marktdominanz würde weiter gestärkt

Für Bergmann wäre "die Ausnahmebestimmung des Gesetzes damit auch eine "lex mediaprint", die dazu führt, dass die Vorrangstellung der Mediaprint im Vertriebsweg auch noch gesetzlich unterstützt wird. Da kleinere Zeitungsunternehmen nicht in der Lage sind, aus eigener Kraft eine Hauszustellung zu organisieren, wären sie gezwungen, über ein bereits dominantes Medienunternehmen ihre Hauszustellung vorzunehmen und damit die Marktdominanz der Marktführer zu verstärken. "

Bergmann plädiert, die Ausnahme nicht an den Eigentümern zu orientieren, sondern "Umgehungsmöglichkeiten zum Postgesetz dadurch zu verhindern, dass die Ausnahme nur solchen Unternehmen zukommt, die ausschließlich die Zustellungen von Zeitungen und Zeitschriften vornehmen." (red)