Wien - Der Ministerrat beschließt kommenden Dienstag eine Novelle des Beamtendienstrechts, die eine erhöhte Frauenquote im Bundesdienst, ein Mobbingverbot, strengere Regeln für Nebenbeschäftigungen und mehr Gerechtigkeit zwischen Beamten und Vertragsbediensteten bringt. Der Beschluss im Nationalrat ist für 10. oder 11. Dezember vorgesehen - inklusive Gehaltsabschluss der Beamten, sollte dieser dann schon vorliegen.
Bei Ausschreibungsverfahren - die künftig transparenter werden - sollen Frauen bei gleicher Eignung bis zu einem Anteil von 45 statt bisher 40 Prozent bevorzugt werden. Beamten- und Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek wollte eigentlich gleich 50 Prozent, dies scheiterte aber am Widerstand von Finanzminister Josef Pröll und Familienstaatssekretärin Christine Marek, sagte sie Dienstagabend vor Journalisten.
Nebenbeschäftigungen
Bei den Nebenbeschäftigungen werden die Regeln verschärft, jedes Ressort kann künftig über die bestehenden Unvereinbarkeitsbestimmungen hinaus konkret festlegen, was erlaubt ist und was nicht. Dass ein Polizist im gleichen Ort in einer privaten Sicherheitsfirma arbeitet, gilt dabei als Beispiel, dem man künftig einen Riegel vorschieben will. Außerdem müssen Exekutivbedienstete in Zukunft auch dann Überstunden machen, wenn sie ihre Wochenarbeitszeit reduziert haben.
Dienstunfall
Ein Unfall auf dem Weg zwischen Wohnung und Dienststelle gilt künftig auch für Vertragsbedienstete als Dienstunfall. Fünf zusätzliche Urlaubstage gibt es für Beamte nur noch ab 25 Dienstjahren (bisher auch ab 4.200 Euro Bruttoverdienst). Außerdem wird die seit Juli 2008 geltende Erhöhung des Kilometergeldes von 0,376 auf 0,42 Euro um ein Jahr bis 31. Dezember 2010 verlängert. Um ein Jahr vertagt wird dagegen die finanzielle Anerkennung von nachträglich erworbenen Bachelor-Abschlüssen im öffentlichen Dienst. (APA)