Wien - Die Familie Zogaj beschäftigt die Öffentlichkeit seit September 2007, als das Mädchen für zwei Wochen untertauchte, um der Abschiebung zu entgehen. Begonnen hat der Fall allerdings schon mehr als sechs Jahre früher.

Mai 2001: Arigonas Vater reist illegal mit Hilfe von Schleppern nach Österreich ein und stellt einen Asylantrag.

Mai 2002: Sein Asylantrag wird abgelehnt.

September 2002: Frau Zogaj und die fünf Kinder reisen illegal ein und stellen Asylerstreckungsanträge.

November 2002: Das Asylverfahren wird für die ganze Familie in zweiter Instanz negativ entschieden. Herr Zogaj stellt einen zweiten Asylantrag.

Februar 2003: Der Asylantrag des Vaters wird abgelehnt, er erhält den Ausweisungsbescheid. Frau Zogaj stellt für sich und die Kinder einen zweiten Asylantrag.

Dezember 2003: Der Verfassungsgerichtshof lehnt eine Asylbeschwerde ab.

Mai 2004: Die Sicherheitsdirektion Oberösterreich bestätigt die Ausweisung. Eine Beschwerde der Familie beim Verwaltungsgerichtshof hat aber aufschiebende Wirkung.

März 2005: Der Verwaltungsgerichtshof lehnt die Beschwerde ab.

April 2005: Die Bezirkshauptmannschaft (BH) Vöcklabruck fordert die Familie zur Ausreise bis zum 10. Mai 2005 auf.

Mai 2005: Die Familie stellt bei der BH einen Antrag auf Erstniederlassungsbewilligung aus humanitären Gründen.

September 2005: Das Innenministerium lehnt den humanitären Aufenthaltstitel ab.

Mai 2005: Das Innenministerium weist auch die Berufung der Familie hinsichtlich einer Niederlassungsbewilligung ab.

Juni 2007: Gemeinde und Schulkollegen von Arigona starten eine Unterschriftenaktion. Der Gemeinderat Frankenburg beschließt einstimmig, sich für den Verbleib der Familie einzusetzen.

Juli 2007: Die Zogajs legen beim Verfassungsgerichtshof Beschwerde gegen die Ablehnung der Erstniederlassungsbewilligung ein.

26. September 2007: Die Familie Zogaj wird von der Polizei abgeholt, um abgeschoben zu werden. Die 15-jährige Arigona verschwindet spurlos.

27. September 2007: Arigonas Mutter darf in Österreich bleiben, um nach ihrer Tochter zu suchen. Der Vater und die anderen vier Kinder der Familie werden in den Kosovo geflogen.

30. September 2007: Ein Brief von Arigona taucht auf. Darin schreibt sie, dass sie sich nicht lebend der Polizei stellen werde, wenn ihre Familie nicht nach Österreich zurückkommen darf.

1. Oktober 2007: Vizekanzler Wilhelm Molterer (V) vereinbart mit Innenminister Günther Platter (V), das Urteil des Verfassungsgerichtshofes abzuwarten. Arigona und ihre Mutter dürfen vorerst bleiben.

10. Oktober 2007: Arigonas Aufenthalt bei Pfarrer Josef Friedl wird bekannt.

16. Oktober 2007: Arigona geht wieder in die Schule.

30. Oktober 2007: Der VfGH legt unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte einen Kriterienkatalog zum Bleiberecht vor.

14. Dezember 2007: Der VfGH weist die Beschwerde der Familie Zogaj gegen die Verweigerung der Erstniederlassungsbewilligung ab - stellt aber klar, dass dies nicht bedeute, dass Arigona und ihre Mutter abgeschoben werden müssen. Der Innenminister erklärt aber postwendend, dass er kein humanitäres Aufenthaltsrecht gewährt. Arigona und ihre Mutter dürften jedoch bis Schulschluss im Sommer 2008 in Österreich bleiben.

Mai 2008: Mutter Nurie Zogaj unternimmt einen Selbstmordversuch, nachdem sie erfährt, dass sich der Vater der Kinder im Kosovo abgesetzt hat und nicht auffindbar ist.

Juni 2008: Arigona und Nurie Zogaj werden schriftlich dazu aufgefordert, zu Ferienbeginn Anfang Juli das Land zu verlassen. Maria Fekter (V) ist mittlerweile neue Innenministerin.

27. Juni 2008: Der VfGH fordert beim humanitären Bleiberecht ein Antragsrecht für Betroffene und setzt eine Reparaturfrist von neun Monaten.

Juli 2008: Ein psychiatrisches Gutachten attestiert Mutter und Tochter, Behandlung zu benötigen, sie dürfen daher vorerst im Land bleiben.

Oktober 2008: Der Antrag auf Schülervisa für die jüngeren Geschwister Albin und Albona Zogaj wird abgelehnt.

10. Dezember 2008: Fekter legt ihren Entwurf für eine Neuregelung des humanitären Bleiberechts vor.

23. Dezember 2008: Einen Tag vor Weihnachten wird bekannt, dass die vier Geschwister Zogaj versucht haben, aus dem Kosovo nach Österreich illegal einzureisen, aber in Ungarn aufgegriffen wurden. Dort haben sie Asyl beantragt. Nurie und Arigona stellen in Österreich neue Asylanträge. Begründung: Die weiland abgelehnten Anträge seien alle über den Vater gelaufen.

12. Jänner 2009: Drei der vier Geschwister sind illegal nach in Österreich eingereist, der vierte Bruder kommt am Tag danach an.

13. Jänner 2009: Innenministerin Fekter sieht Ungarn zuständig und ist unter Verweis auf das Dublin-Abkommen der Ansicht, dass sämtliche Anträge der Familie dort abgewickelt werden sollten.

14. Jänner 2009: Fekter verschärft entnervt ihre Wortwahl: "Ich habe nach den Gesetzen vorzugehen, egal ob mich Rehlein-Augen aus dem Fernseher anstarren oder nicht."

22. Jänner 2009: Die Landeshauptleutekonferenz lehnt Fekters Plan, dass in Altfällen die Landeshauptleute darüber entscheiden sollen, ob humanitäres Bleiberecht erteilt wird, ab.

2. Februar 2009: Die beiden ältesten Brüder Zogaj kündigen an, in den Kosovo zurückzukehren.

12. März 2009: Der Nationalrat beschließt mit den Stimmen der Koalitionsparteien das neue humanitäre Bleiberecht, sogenannte Altfälle können nun einen entsprechenden Antrag stellen.

4. April 2009: Die ungarischen Behörden sehen sich für die Zogajs nicht zuständig: Die Verfahren sollten zur Gänze in Österreich abgewickelt werden, teilt man mit.

2. Juni 2009: Die FPÖ hält ihre Abschlusskundgebung für den EU-Wahlkampf in Frankenburg, dem langjährigen Wohnort der Familie Zogaj, ab und erntet dafür Kritik.

18. September 2009: Die zwei Brüder Arigonas, Alfred und Alban, kehren freiwillig in den Kosovo zurück, nachdem sie zuvor über Ungarn nach Österreich eingereist und in Schubhaft gekommen waren.

21. Oktober 2009: Die Koalitionsparteien SPÖ und ÖVP beschließen im Nationalrat die Verschärfung des Fremdenrechtspakets. Dieses enthält unter anderem eine Ausweitung der Schubhaft-Möglichkeiten.

12. November 2009: Das Innenministerium verhängt aufgrund eines negativen Asylbescheids die Abschiebung von Arigona, ihrer Mutter und ihrer beiden jüngeren Geschwister.