München - Die Übernahme der Krisenbank Hypo Real Estate (HRE) durch den deutschen Staat beschäftigt die Justiz. Das Münchner Landgericht verhandelt seit Donnerstag die Klagen mehrerer ehemaliger Aktionäre gegen die Kapitalerhöhung der HRE im Juni. Diese war Voraussetzung für die spätere vollständige Übernahme der Bank durch den Bund. Für die Kläger lief der Prozessbeginn schlecht: Das Gericht merkte an, dass es mehrere Kritikpunkte der Kläger für ungerechtfertigt hält.

Die Klagen richten sich gegen einen Beschluss der außerordentlichen HRE-Hauptversammlung vom 2. Juni 2009. Dieser sah eine massive Kapitalerhöhung vor, bei der nur der staatliche Bankenrettungsfonds zeichnungsberechtigt war. Dadurch erhöhte der deutsche Bund seinen Anteil an der HRE auf 90 Prozent. Mit dieser Mehrheit konnte er im Oktober den zwangsweisen Ausschluss der verbliebenen Altaktionäre gegen eine Abfindung beschließen, einen sogenannten Squeeze-Out.

Unter anderem verneinte das Gericht schon zum Prozessauftakt, dass es in der Einladung zur Hauptversammlung am 2. Juni entscheidende Formulierungsfehler gegeben habe. Die Formulierung sei unglücklich aber verständlich, sagte der Vorsitzende Richter. Zudem sei der Ausgabebetrag bei der Kapitalerhöhung mit 3 Euro pro Aktie nicht - wie die Kläger argumentieren - zu niedrig gewesen. Auch dass nur der Bund zeichnungsberechtigt gewesen sei, hält das Gericht nach seinen Anmerkungen für akzeptabel. Dies gilt auch für die von den Klägern gerügte Beschränkung des Rederechts der Aktionäre. (APA/AP)