Wien - Eine Verhandlung gegen einen Polizisten, der mit einem Querschläger einen Einbrecher verletzt hat, endete am Donnerstag am Wiener Straflandesgericht mit einem Freispruch. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab.
Der Beamte und Kollegen haben am 19. Februar 2009 um 4.00 Uhr auf der Brünner Straße in Wien-Floridsdorf drei Männer bei einem Einbruchsversuch erwischt. Als diese entwischen wollten, gab der Polizist drei Warnschüsse ab. Die Polizist zielte bei der Abgabe der Schüsse in die Luft und auf den Boden. Ein Projektil prallte jedoch vom Boden ab und traf einen der Männer im Gesäß.
Die Staatsanwaltschaft machte dem Schützen zum Vorwurf, mit bedingtem Vorsatz gehandelt zu haben und damit schuldhaft die schmerzhafte Verletzung bewirkt zu haben. Der Beamte hätte so knapp neben die Beine des Flüchtenden gezielt, dass er es nach Ansicht der Anklagebehörde riskiert hat, dass ein Gellerschuss den Mann traf. Der Angeklagte hat sich damit billigend abgefunden. (APA)