Das BZÖ wird vom Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags in zweifacher Weise profitieren. Zum einen steht ihnen mit den 4,6 Prozent bei der Wahl des Europaparlements ein Mandatar zu, ebenso hat das Bündnis Anspruch auf Wahlkampfkosten-Rückerstattung. Im Falle des BZÖ handelt es sich dabei um ungefähr 600.000 Euro. Am 1. Dezember tritt der Lissabon-Vertrag in Kraft, die für den EU-Wahlkampf an Kostenrückerstattung budgetierten 12,4 Millionen Euro sind aber bereits zwischen SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grüne anteilsmäßig aufgeteilt. Für das BZÖ müssen jetzt Sondermittel aus dem Bundeskanzleramt zur Verfügung gestellt werden, so berichtet das Ö1-Mittagsjournal.

Die Parteien müssen erhaltene Mittel - so das Gesetz - bei einer Änderung der Vorraussetzungen nicht zurückerstatten. Ein Änderung des Gesetz ist rückwirkend möglich, politisch doch "eher unwahrscheinlich", so der Politologen Hubert Sickinger, da die Parteien schon erhaltenen Mittel abgeben müssten. Das derzeitige Prozedere enthalte eine "Rechtslücke", eine indirekte Ausweitung der Parteienförderung ist die Folge.

Das BZÖ fordert die Parteien auf, einer Gesetzesänderung zuzustimmen, damit der Steuerzahler nicht mit mehr Kosten als budgetiert belastet wird und andere Partein sich eine "Körberlgeld" einbehalten können, so der BZÖ-Abgeordnete Stefan Petzner gegenüber Ö1. (red, derStandard.at, 13.11.2009)