Bei den Eingetragenen Partnerschaften für Lesben und Schwule schaut es so aus, als gelänge es der ÖVP, eine Gleichstellungsmaßnahme in ihr Gegenteil, eine Ungleichstellungsmaßnahme, zu verwandeln. Keine Heirat am Standesamt für Homosexuelle, das zementiert die bürokratische Zweitrangigkeit homosexueller Paare ein. Der schnöde Bezirkshauptmannschaftsstempel auf dem Eintragungsdokument - statt des üblichen Standesamtsstempels bei heterosexuellen Eheschließenden - ist dafür dann ein gedruckter Beweis.

Beugt sich Koalitionspartner SPÖ dieser Bedingung und akzeptiert sie in den umfangreichen Begleitgesetzen, wie etwa dem Fremdenrecht, weitere Gleichstellungsabstriche (es wäre wahrlich nicht das erste Mal, auch bei der Asyl- und Fremdenrechtsnovelle vor einem Monat haben die Sozialdemokraten diese demutsvolle Geste freudig vollzogen), hat sich diese Partei noch um ein weiteres Stück aufgegeben. Das Resultat bei den Eingetragenen Partnerschaften wird dann Ausschluss durch scheinbaren Einschluss sein: ein politisch-taktischer Erfolg der ÖVP.
Angesichts dessen trägt ein Blick auf die vielfach von Diskriminierung geprägte Realität gleichgeschlechtlicher Paare in Österreich zur Klärung bei.

So wie es etwa einem Frauenpaar geschah, das sich an den Standard wandte. Die beiden wollten in Wien zwei Altbauwohnungen kaufen, um viel Geld, das sie bar auf der Hand hatten. Doch die Verkaufsverhandlung beim Immobilienmakler artete in eine Vertreibungsaktion aus. „Ich weiß gar nicht, ob Sie die Wohnungen gemeinsam kaufen dürfen", meinte der Hausbesitzer (Anm: sie dürfen). Und. „Wollen Sie in unserem Haus vielleicht eine Wohngemeinschaft gründen?" Am Ende verließen die zwei Frauen wütend das Büro. Der Verkauf fand nicht statt.

Handhabe gegen eine solche Dummheit und Frechheit gibt es keine. Das von der EU erzwungene Gleichbehandlungsrecht wurde in Österreich nur in seiner Minimalversion eingeführt. Es schützt Homosexuelle lediglich im Arbeitsbereich, nicht aber bei Dienstleistungen, also als Konsumenten und Käufer: eine Regelung, die unter Schwarz-Blau umgesetzt worden ist. Aber auch nachher wurde sie nicht verbessert.

Besagtes Frauenpaar zieht übrigens zusammen zwei Kinder auf. Reaktion des Immobilienmaklers, als er das erfuhr, auch hier:. „Ja, dürfen‘S denn das?" Ja, auch das dürfen sie. Aber gemeinsame Rechte haben sie dabei keine.

Irene.Brickner@derStandard.at