Straßburg - Der Freispruch für einen prügelnden Scheich durch die Schweizer Justiz beschäftigt nun auch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Ein 41 Jahre alter US-Bürger, der von dem Prinzen des Emirats Abu Dhabi gezüchtigt worden war, hat nach Angaben seines Anwalts vom Dienstag beim Straßburger Gericht Beschwerde gegen die Schweiz eingereicht. Er wirft der eidgenössischen Justiz vor, gegen das Grundrecht auf Schutz vor Folter und Misshandlung verstoßen zu haben.

Scheich Falah bin Zayed bin Sultan al-Nahayan, Bruder des Emirs von Abu Dhabi und Oberhauptes der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE), hatte den 41-Jährigen im August 2003 in einer Genfer Hotelbar mit einem Ledergürtel verprügelt. Auslöser waren nach Angaben des Opfers homosexuelle Avancen, die er zurückgewiesen habe. In erster Instanz stellte ein Genfer Gericht schwere Verletzungen an Gesicht und Körper fest. Der Scheich wurde wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von rund 550.000 Schweizer Franken (363.973 Euro) verurteilt. Er legte Berufung ein - und wurde in zweiter Instanz wegen eines Formfehlers freigesprochen. Der Anwalt des Scheichs sagte aus, der Amerikaner habe seinen Klienten als Homosexuellen bezeichnet und damit beleidigt.

Das Straßburger Gericht prüft nun zuerst, ob die Klage zulässig ist. Falls ja, werden die Straßburger Richter prüfen, ob der Freispruch ein Verstoß gegen Artikel III der Europäischen Menschenrechtskonvention war, die Folter und Misshandlung verbietet. Ein Urteil ist erst in einigen Jahren zu erwarten. (APA)