Wien - Die Regierung schlägt laut Entwurf die fünf Mitglieder der Medienbehörde KommAustria vor, die teils allein, teils in Senaten ORF und Private kontrollieren (neue Aufgaben). Bisher suchte der Kanzler den Behördenchef aus.
Infrage kommen Juristen, ausgeschlossen sind Politiker und Parteiangestellte.

Nationalrat und Bundesrat können den Behördenvorsitzenden befragen. Der Kanzler darf von der Behörde „Auskünfte" verlangen.

Die Koalition will die Medienbehörde künftig per Verfassungsmehrheit weisungsfrei stellen. BZÖ und FPÖ lehnen das ab. FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky sprach von "demokratiepolitischem Nachhilfeunterricht" für die Regierung und ihren Umgang mit der Opposition im Untersuchungsausschuss.

Der Mediensprecher der Grünen, Dieter Brosz, verbindet die Zustimmung mit einem Minderheitenrecht auf Untersuchungsausschüsse und verweist auf die Koalitionsverweigerung im laufenden Ausschuss.

Berufungsinstanz für Entscheidungen der Medienbehörde bleibt der Bundeskommunikationssenat, die Behörde erbt von ihm die Zuständigkeit für den ORF in erster Instanz. Die Rundfunk- und Telekomregulierungs GmbH bleibt aufrecht, sie unterstützt die KommAustria und vergibt weiterhin Förderungen für Fernsehproduktionen, für nichtkommerzielle und kommerzielle Privatsender und für Digitalisierung.

Neue Behörde für Leistungsschützer

Eine Aufgabe gibt die neue Medienbehörde laut Entwurf ab: Für Verwertungsgesellschaften ist künftig eine eigene Aufsichtsbehörde des Justizministeriums zuständig.

(fid/DER STANDARD; Printausgabe, 18.11.2009, online ergänzt)