Wien - Der Entwurf räumt der Medienbehörde KommAustria Kontrolle nun auch über den ORF ein:
- Interne Qualitätssicherung schreibt er vor. Der Stiftungsrat bestellt einen externen Sachverständigen dafür. Umfragen über Programmzufriedenheit sind vorgesehen. Die Behörde prüft das Verfahren.
- Angebotskonzepte erstellt der ORF über Ziel, Inhalte, Qualität bestehender Onlinedienste und Spartenkanäle. Die Behörde prüft sie.
- Neue Angebote, ihren Gebühren rechtfertigenden Mehrwert und ihre Auswirkungen auf den Markt prüft die Behörde („Auftragsvorprüfung") mit einem Wissenschafter-Beirat vor Start. Sechs Monate „Probebetrieb" sind aber möglich - wenn die Behörde sie vorher genehmigt.
- Höhere Gebühren laut Beschluss des Stiftungsrats muss die Behörde zusammen mit Wirtschaftsprüfern prüfen und kann sie ablehnen. Sie prüft auch, ob der ORF mehr einnahm, als er für den Auftrag braucht. (fid/DER STANDARD; Printausgabe, 18.11.2009, online ergänzt)