Der Schweizer Franken war eine der beliebtesten Währungen für Kreditnehmer.

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Die "Zehn-Prozent"-Klausel in Verträgen für Fremdwährungskredite wurde vom Landesgericht Feldkirch als gesetzeswidrig eingestuft. Die betroffene Sparkasse Bludenz denkt über weitere Schritte nach.

Wien – Die Fremdwährungskredite waren in den vergangenen Monaten immer wieder Gegenstand heftiger Diskussionen. Vor allem die Geschäftsbedingungen für diese Art der Verschuldung wurde vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) angeprangert. Kernpunkt der aktuellen Kritik ist die "Zehn-Prozent-Klausel". Übersteigt nämlich der aushaftende Euro-Gegenwert des Fremdwährungskredits den Ausgangswert um mehr als zehn Prozent, ist der Kunde verpflichtet, weitere Sicherheiten zu geben oder den Kredit sofort zurückzuzahlen. Auch Zwangskonvertierungen in den Euro waren schon Folge dieser Klausel.

Eine der Banken, die diese "Zehn-Prozent-Klausel" in ihren Verträgen hat, ist die Sparkasse Bludenz. Gegen dieses Institut hat der VKI nun eine Verbandsklage eingebracht. In Summe haben die Konsumentenschützer vier Vertragsklauseln als gesetzeswidrig empfunden. Bei drei Klauseln konnte man sich mit der Bank auf Unterlassung vergleichen, die "Zehn-Prozent-Klausel" wurde vom Landesgericht Feldkirch für gesetzeswidrig erklärt. Das noch nicht rechtskräftige Urteil begründet das Landesgericht damit, dass diese Klausel ein Rücktrittsrecht der Bank vorsieht, das sachlich nicht gerechtfertigt sei. Denn das Wechselkursrisiko mache das Wesen eines Fremdwährungskredits aus und die Bank könne daher bei Überschreiten eines in den AGB festgesetzten Schwellenwertes nicht einfach neue Sicherheiten oder die Kreditrückführung verlangen, zumal eine Überschreitung auch temporär auftreten könne.

Laut Peter Kolba, Leiter des Bereichs Recht beim VKI, ist es sinnvoll, wenn Kunde und Bank das Wechselkursrisiko genau beobachten, "aber es geht nicht an, dass ein Schwellenwert festgelegt wird, der allzu leicht überschritten werden kann und den Kunden auf Gedeih und Verderb der Bank ausliefert".

Beratungen laufen

Andere Institute, etwa die Oberbank, haben sich in den Fällen, in denen eine Zwangskonvertierung durchgeführt wurde mit den Kunden individuell geeinigt und einen Rückwechsel in die Fremdwährung erleichtert. Aus Bludenz heißt es: "Wir sind derzeit in Beratung darüber, wie wir auf das Urteil reagieren", sagt Christian Ertl, Direktor der Sparkasse Bludenz. Er versichert im Gespräch mit dem Standard, dass die Klausel zum Schutz der Kunden gedacht war und in der Praxis in seinem Haus nie zur Anwendung gekommen ist.

Im Zuge der Finanzkrise hat die Finanzmarktaufsicht die Banken dazu angehalten, die Vergabe von Fremdwährungskrediten zu stoppen. Im ersten Halbjahr hatten heimische Privathaushalte Fremdwährungskredite in der Höhe von 35,89 Mrd. Euro laufen. (Bettina Pfluger, DER STANDARD, Printausgabe, 18.11.2009)