Das Mobbing-Verbot ist im Beamtendienstrecht verankert. Wenn Mobbing in Zukunft vorkommt, bedeutet das eine Verletzung der Dienstpflichten und kann zu massiven Konsequenzen führen - von Ermahnungen bis hin zu Geldstrafen. Bei besonders schweren und wiederholten Vergehen kann es auch zu Kündigungen kommen.

Auch eine neue Frauenquote ist im Beamtendienstrecht festgeschrieben. Bei Ausschreibungsverfahren war bisher bei gleicher Eignung bis zu einem Frauenanteil von 40 Prozent in dieser Funktion bzw. Einstufung die Frau einem männlichen Bewerber vorzuziehen. Dieser Anteil wird 2009 auf 45 Prozent erhöht. (DER STANDARD, Printausgabe 18.11.2009)