Am Dienstag wurde im Ministerrat ein eine Strafvollzugsnovelle  beschlossen. Sie bringt unter anderem die Verständigung von Opfern von Gewalt- oder Sexualdelikten über die Entlassung eines Häftlings. Außerdem werden Maßnahmen gegen Alkohol- und Drogenmissbrauch in den Gefängnissen gesetzt: Tests der Insassen werden auf eine gesetzliche Grundlage gestellt, Lebensmittelpakete - in denen häufig Drogen versteckt sind - verboten und die Strafen für das Einschmuggeln verbotener Gegenstände oder Substanzen verschärft. Für Häftlingsdaten (bisher war eine Löschung frühestens nach zehn Jahren vorgesehen) gibt es künftig eine "generelle Löschungsverpflichtung nach 80 Jahren". (red; DER STANDARD, Print-Ausgabe, 18.11.2009)