Wien - Die medialen "Enthüllungen" über das Privatleben des vor einem Jahr tödlich verunglückten Kärntner Landeshauptmannes Jörg Haider beschäftigen nun heimische Gerichte. Laut der Tageszeitung "Österreich" hat das Landesgericht Graz der deutschen "Bild"-Zeitung eine Einstweilige Verfügung auf "Unterlassung der Verletzung von Persönlichkeitsrechten Dr. Jörg Haiders" überstellt. In der Folge hat es laut "Österreich"-Herausgeber Wolfgang Fellner auch in Wien einige Anträge auf Einstweilige Verfügungen gegen eine ganze Reihe von Zeitungen gegeben, die die "Enthüllungen" von der "Bild"-Zeitung übernommen haben.
Sollte die "Bild"-Zeitung die "Enthüllungen" wiederholen, wird laut "Österreich" eine Exekutionsstrafe von bis zu 100.000 Euro fällig. "Österreich" selbst hat laut Fellner einen Verfügungsantrag vom Handelsgericht Wien erhalten. Für "News" gab es ebenfalls einen Antrag auf eine Einstweilige Verfügung, auf den man fristgerecht geantwortet habe, bestätigte "News"-Generalgeschäftsführer Oliver Voigt. Voigt: "Wir sind überzeugt, dass unsere Argumente das Gericht überzeugen werden."
Fellner will die Causa ausjudiziert sehen und gegebenenfalls auch in Berufung gehen. Freilich halte sich "Österreich" an die Vorgaben des Gerichts und nehme die Entscheidung zur Kenntnis, so Fellner. Es gehe hier allerdings nicht nur um einen Einzelfall, sondern um die Frage, "ob es einen postmortalen Persönlichkeitsschutz gibt und wenn ja, wie lange dieser gilt". (APA)