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Bike-Sünden können ziemlich teuer kommen.

Foto: APA/montage: derStandard.at

Anlass dafür war die letztens hier veröffentliche Erzählung von einer - mitternächtlichen, rechtlich aber wasserdichten - polizeilichen Abstrafung einer Fußgängerzonenberadelung: Der Beamte hatte zwei Delikte (Einbahn, Fußgängerzone) gesehen - aber nur eines geahndet.

Ein Auge zudrücken ("Abmahnung", "Verwarnung") heißt auf amtlich "Ermessensspielraum". So wie oft auch die Entscheidung zwischen Anzeige oder "Organmandat". Die "Preise" Letzterer sind klar geregelt, erklärt die Fahrradlobby Argus (www.argus.or.at) in der aktuellen Ausgabe ihres Vereinsblattes Drahtesel: Gehsteigverparken kostet demnach sieben Euro. Freihändig Fahren schon 14 - und damit genau so viel, wie das Sich-ziehen-lassen von Fahrzeugen oder Radeln in einer "nicht verkehrsgemäßen Art" und das Mitführen von "behindernden Gegenständen". Dazu zählt auch das Mitführen eines zweiten Fahrrades oder eines "Gastes" auf Gepäckträger oder Lenker.

Auch was nicht da ist, kostet 14 Euro - pro Manko: keine Seitenreflektoren, Rückstrahler, Glocke oder Lichter? Da wird die Kontrolle rasch zur Erinnerungsübung des "Großen Einmaleins" aus Schultagen.

Teurer ist es, Radwege zu ignorieren: 21 Euro. Beradeln von Gehsteigen kostet ebenso viel. Gefährdet man dabei auch noch Passanten, kommen weitere 21 Euro dazu. Und wer an der Ampel rot mit grün "verwechselt", sollte tunlichst 36 Euro dabei haben.

Wirklich teuer - nicht nur als Kombi-, sondern auch als Einzeldelikt - ist besoffen Radfahren: 218 bis 3633 Euro kann das laut Drahtesel kosten. Was im Radlerheft unerwähnt bleibt: Der Führerschein kann da auch flöten gehen. (Thomas Rottenberg/DER STANDARD/Automobil/20.11.2009)