Begonnen hat alles vor fünf Jahren, als Google zusammen mit großen Bibliotheken begann, deren Buchbestände zu digitalisieren und im Internet allgemein zugänglich zu machen. Sieben Millionen Bücher sollen mittlerweile weltweit digitalisiert sein. Der kalifornische Suchmaschinen-Betreiber fand, man rette damit die Zukunft des Buches; allerdings hatten die Suchmaschinisten "vergessen", die Rechtsinhaber, Autoren und Verlage, um Erlaubnis zu fragen.

"Google book settlement"

Diese klagten gegen Google, stimmten aber, da der Ausgang eines Prozesses ungewiss schien, im vergangenen Jahr einem Vergleich zu. Titel der Vereinbarung: "Google book settlement". Gegen die Zahlung von 125 Millionen Dollar sollte die künftige Nutzung der Scans in den USA geregelt werden. Dass Google weltweit Urheber im Falle einer kommerziellen Nutzung mit 63 Prozent an den Erlösen zu beteiligen versprach, schien einigen als fair. Viele ausländische Verlage und Autoren wollten das Settlement allerdings so nicht hinnehmen, es sei die nachträgliche Legalisierung eines illegalen Prozesses. 400 Einsprüche gegen das Abkommen, formuliert von ausländischen Verlegern und dem US-Justizministerium, zwangen zu einer Nachjustierung des Vergleichs, die der zuständige Richter am Federal District Court in Manhattan, Denny Chin, vergangene Woche angenommen hat. Die deutlich abgemilderte Version des nun überarbeiteten "Google Book Settlement" besteht aus diversen Teilen und ist hunderte Seiten lang.

Wichtigstes Fazit: Die ambitionierten Träume Googles scheinen mit dem überarbeiteten Settlement zunächst zerstoben, denn die neue Vereinbarung beschränkt sich nun ausschließlich auf Bücher, die in den USA, Kanada, Großbritannien und Australien registriert sind. Nicht gehindert werden könnte der Internetkonzern allerdings an weiteren Scan-Aktivitäten im Rahmen seiner legalisierten Abkommen mit einigen deutschsprachigen Verlagen und Bibliotheken. Eine weitere wichtige Neuerung betrifft den Umgang mit "verwaisten Büchern", also Titeln, die vergriffen, aber immer noch urheberrechtlich geschützt und deren Autoren nicht auffindbar sind. Die Neufassung der Einigung sieht vor, dass die Erlöse aus dem Verkauf digitalisierter Bücher nunmehr zehn Jahre eingefroren werden. Innerhalb dieser Zeit können Rechte-Inhaber Ansprüche geltend machen.

Monopol

Der Vorwurf allerdings, dass sich Google ein Monopol aufbaut und bald der wichtigste Anbieter digitaler Bücher weltweit wird, ist nicht vom Tisch. Denn immerhin könnte der Konzern, setzt er seine Meinung durch, nicht nur Millionen gescannter Bücher im Volltext durchsuchbar machen, sondern auch digitale Kopien verkaufen.

Dass unter der Ziffer 4.7. des Settlements neben dem bereits bekannten "Print on demand" nunmehr neu auch ausdrücklich auf den "File Download" verwiesen wird, deutet darauf hin, dass Google im ursprünglichen Abkommen nicht alle geplanten Nutzungsmöglichkeiten auf den Tisch legte. Vielleicht kein gutes Zeichen. Denn es geht keineswegs um eine Handvoll Dollar, sondern um viel Geld. Wie immer in solchen Fällen haben nun die Anwälte das Wort. Das nächste Mal am 18. Februar 2010, wenn bei einer Anhörung die Gegner ihre Meinung äußern können.(Stefan Gmünder, DER STANDARD Printausgabe, 23. November 2009)