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Foto: APA/dpa/Marius Becker

Nach dem Diebstahl von Kreditkartendaten in Spanien wächst die Angst vor Missbrauch mit dem Plastikgeld. Hier die wichtigsten Tipps zum Schutz vor Schaden.

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Frage: Können meine Kreditkartendaten auch missbraucht werden, obwohl ich in den vergangenen Monaten gar nicht in Spanien war?

Antwort: Ja. Die Kreditkarten-Informationen wurden zwar von einem in Spanien ansässigen IT-Unternehmen gestohlen. Das Unternehmen hat aber auch Kreditkartentransaktionen für Visa und Mastercard außerhalb Spaniens abgewickelt. Der Kunde in einem Geschäft merkt nicht, welche IT-Firmen an der Verarbeitung seiner Daten beteiligt sind. Primär sind laut Auskunft der Kreditkartenabwickler zwar Spanien-Urlauber betroffen. Theoretisch reicht aber auch ein Einkauf auf der Mariahilfer Straße.

Frage: In den Medien war von der größten Kartenumtauschaktion in Deutschland die Rede. Betrifft der Datenklau auch andere Länder?

Antwort: Ja. In Deutschland wurden über 100.000 Kreditkarten eingetauscht. Ähnliche Aktionen gab es aber auch inSpanien, Schweden, Finnland, England und Österreich. Darüber, wie viele Kunden in Österreich betroffen sind, hüllen sich Banken und die beiden großen Kreditkartenabwickler Pay Life und Card Complete in Schweigen. Die Rede ist von mehreren tausend betroffenen Kunden.

Frage: Wie hoch kann der Schaden sein, der durch die missbräuchliche Verwendung meiner Daten entsteht?

Antwort: Wer über Name, Kartennummer, Sicherheitscode und Rechnungsadresse des Kreditkarteninhabers verfügt, kann im Internet fleißig einkaufen. In der Regel verfügen die Kreditkarten aber über bestimmte Abbuchungslimits: Bei der Goldkarte von Visa und Mastercard liegt der Rahmen pro Abrechnungszeitraum, also in der Regel im Monat, bei 5000 Euro. Bei der Classic Karte liegt der Rahmen bei 2200 Euro.

Frage: Wie kann ich mich als Karteninhaber schützen?

Antwort: Die klare Antwort des Vereins für Konsumenteninformation:Rechnung prüfen. Denn nach dem in Österreich geltenden sogenannten Zahlungsdienstegesetz sind Kartenanbieter verpflichtet, nicht vom Kunden autorisierte Zahlungen rückzubuchen. Wer seine Rechnung kontrolliert und eine nicht genehmigte Transaktion vorfindet, sollte umgehend Paylife oder Card Complete mit einer schriftlichen Notiz verständigen.

Frage: Wie lang habe ich Zeit, Einspruch zu erheben? Muss ich sofort handeln?

Antwort: Der Kunde muss sofort handeln. Laut Zahlungsdienstegesetz kann der Einspruch zwar über einen Zeitraum von 13 Monaten erhoben werden. Allerdings erlegt das Gesetz eine sogenannte Rügepflicht auf. Das heißt, wer eine von ihm nicht getätigte Transaktion vorfindet, ist verpflichtet, diese umgehend zu beanstanden.

Frage: Gab es schon Schadensfälle nach dem Datenklau in Spanien?

Antwort: Das ist noch weitgehend unklar. Denn im Grunde bestätigen die Kreditkartenunternehmen den Datenklau noch nicht endgültig, die Rede ist offiziell von "Anomalien" bei dem IT-Abrechner in Spanien, weswegen an zahlreiche Banken eine Warnmeldung ausgegeben wurde. In den deutschen Medien haben sich Meldungen über versuchten Missbrauch zuletzt gehäuft. Einen definitiven Schaden haben die Banken wegen der Kreditkartenumtauschaktionen. (szi, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 24.11.2009)