Die 31 Japaner-Opferangehörigen der Kaprun-Katastrophe haben eine Unterbrechung des Zivilverfahrens am Landesgericht Salzburg beantragt, das die Gletscherbahnen Kaprun AG (GBK) gegen sie angestrengt hatten. Die Japaner haben zuerst der Kommissionslösung zugestimmt, sie dann aber fristgerecht zurückgenommen und den erhaltenen Betrag entweder zurückgegeben oder unangetastet auf dem Konto liegen gelassen. Die GBK stellte daraufhin einen Fortsetzungsantrag, um vom Gericht feststellen zu lassen, ob die Kommissionslösung gelte oder nicht.

Der Anwalt der japanischen Opferfamilien Gerhard Podovsovnik hat angeregt, dass das Gericht wegen der aufgedeckten Geheimvereinbarungen zwischen der GBK, Verbund, Generali, Republik Österreich sowie zumindest den Firmen Omniglow, Siemens und Bosch den Gerichtsakt sofort an die Staatsanwaltschaft Salzburg weiter zu leiten habe, um die Angelegenheit nach dem Unternehmensstrafgesetz einer Überprüfung unterziehen zu lassen. "Wegen der eingebrachten neuen internationalen Strafanzeigen (Europol, BKA Wiesbaden und StA Heilbronn) gegen die beteiligten Verantwortlichen der offensichtlich gebildeten kriminellen Vereinigung sowie wegen des zu erwartenden Strafverfahrens nach dem Verbandsverantworltichkeitsgesetz wird angeregt, das gegenständliche Verfahren jedenfalls bis zum rechtskräftigen Ausgang dieser Verfahren zu unterbrechen", führte Podovsovnik in seinem Schreiben an das Landesgericht an.

Nach der Gletscherbahnkatastrophe am 11.11.2000 mit 155 Toten der Seilbahnkatastrophe auf das Kitzsteinhorn in Kaprun ist eine Einigung mit Opfern und Hinterbliebenen am 12. Juni 2008 erzielt worden: Alle 451 Opferangehörige haben den außergerichtlichen Ausgleich per 12. Juni angenommen, insgesamt wurden den Opfern und Hinterbliebenen nun 13,9 Millionen Euro ausbezahlt. Die Japaner hatten schon damals Rechtsmittel angekündigt. (APA)