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Datenschützer befürchten einen weitgehenden und unkontrollierten Zugriff auch auf binnenstaatliche Überweisungen.

Foto: APA/Hildenbrand

Brüssel - Die für Montag nächster Woche vom Rat der EU-Innenminister vorgesehene Zustimmung zu einem Abkommen für den Datenaustausch von Bankinformationen (SWIFT) zum Ziel der Terrorismusbekämpfung zwischen der EU und den USA scheint immer unwahrscheinlicher zu werden. Österreich habe weiterhin grundlegende Datenschutz-Vorbehalte, erklärte der Sprecher von Innenministerin Maria Fekter (ÖVP), Gregor Schütze, am Dienstag.

Auf Botschafterebene soll in Brüssel am Donnerstag dieser Woche der letzte Versuch unternommen werden, doch noch zu einer Einigung zu kommen. Allerdings hat auch Deutschland ebenso wie Frankreich oder Finnland Bedenken. Nach Angaben von EU-Diplomaten will Deutschland das Abkommen eher nicht wie ursprünglich geplant beim EU-Ministerrat am 30. November unterzeichnen, weil einen Tag später mit 1. Dezember der Lissabon-Vertrag in Kraft tritt, der dem EU-Parlament eine Mitentscheidungskompetenz in dieser Causa gibt.

Übergangsabkommen

Die EU-Kommission hatte zuletzt betont, dass die Verhandlungen weiter gingen und die Verantwortung bei der schwedischen EU-Ratspräsidentschaft liege. Außerdem gehe es vorerst nur um ein für maximal ein Jahr befristetes Übergangsabkommen, wenn die bisherige Regelung Ende des Jahres auslaufe. Ein definitives Abkommen werde auf jeden Fall unter dem Lissabon-Vertrag beschlossen. Es sollte aber dazwischen keine "Sicherheitslücke" geben.

Bisher greifen US-Ermittler auf Bankdaten aus einem Rechenzentrum des belgischen Finanzdienstleisters SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) zu, der für die Abwicklung internationaler Überweisungen zuständig ist. Ab Ende dieses Jahres will SWIFT innereuropäische Finanztransaktionen aber nur noch über Rechenzentren in Europa abwickeln. Nach dem vorliegenden Vertragsentwurf wären neben SWIFT künftig auch andere Finanzdienstleister gezwungen, Daten bereitzustellen, sofern die jeweilige Regierung die US-Anfrage für berechtigt hält.

Datenschützer fürchten unkontrollierten Zugriff


Neben Kontonummer und Namen von Sender und Empfänger der Überweisung könnten dem Entwurf zufolge auch die Adressen "und andere persönliche Daten" übermittelt werden. Datenschützer befürchten einen weitgehenden und unkontrollierten Zugriff auch auf binnenstaatliche Überweisungen. Die geplanten Vorschriften über die Weiternutzung der Daten in den USA seien noch unscharf. Die rechtlichen Einspruchmöglichkeiten für europäische Bürger in Amerika seien ebenfalls ungenügend.(APA)