20 Jahre Freiheitsstrafe wegen Mordes an seiner Ehefrau: So lautete am Landesgericht St. Pölten am Dienstag das rechtskräftige Urteil gegen einen 65-Jährigen aus dem Bezirk Melk. Damit folgten die Geschworenen der Staatsanwältin. Der Verteidiger hatte auf Totschlag plädiert. Er nahm das Urteil an, die Staatsanwältin verzichtete auf weitere Rechtsmittel. Somit ist das Urteil rechtskräftig.

Der Mann hatte laut Anklage am 15. Juni 2008 seine von ihm getrennt lebende Frau an ihre neue Wohnadresse in Artstetten verfolgt und die 57-Jährige in ihrem Pkw mit einer doppelläufigen Schrotflinte erschossen. Anschließend verschanzte sich der Mann in seinem Bauernhaus und wurde erst Stunden später von der Polizei überwältigt, nachdem er einen Diensthund erschossen hatte. Er selbst wurde von Schüssen der Polizeibeamten getroffen und ist seither auf einen Rollstuhl angewiesen. (APA)