Bild nicht mehr verfügbar.

Die Banken sollen von der Aufsicht frühzeitig zur Restrukturierung gezwungen werden. Helmut Ettl, FMA

Foto: APA/Pfarrhofer

Die Notenbank wehrt sich gegen Vorwürfe, sie habe im Vorfeld der Staatshilfe vor einem Jahr ein unkritisches Gutachten zur Hypo verfasst. Der für die Bankenaufsicht zuständige Vorstand Andreas Ittner deutete am Donnerstag an, dass man auf die schwierige Lage aufmerksam gemacht habe. Und zwar, indem man für die Bank nicht die Formulierung "sound" (gesund), sondern "non-distressed" (nicht notleidend) gewählt habe.

Deutlich distanzierter klingt Helmut Ettl, Vorstand der Finanzmarktaufsicht, in seiner Einschätzung: "Heute würde man eine andere Entscheidung treffen. In den letzten elf Monaten hat sich einiges getan" , erklärte er vor Journalisten. Worauf Ittner bekräftigte, er halte das Gutachten der Notenbank für "durchaus adäquat" . Bei der Einstufung der Hypo als systemrelevantes Institut, das staatlich aufgefangen werden muss, räumt der Notenbanker ein, dass die Abgrenzung für diese Qualifizierung "unklar bleibt" . Sie hänge nicht nur von der Größe einer Bank, sondern auch von der Marktverfassung ab. Um jedenfalls künftig die "Sozialisierung von Verlusten" - wie FMA-Vorstandsmitglied Kurt Pribil formulierte - zu verhindern, soll das Augenmerk auf frühzeitige Intervention im Kreditapparat gelegt werden. Dazu wünschen sich Aufsicht und Notenbank mehr Befugnisse. Sollte sich herausstellen, dass eine Bank in Richtung Eigenmittellimit marschiere oder ihr Geschäftsmodell nicht intakt sei, wird ein Interventionsmechanismus gefordert. So könnten die Aufseher rechtzeitig auf eine Restrukturierung drängen.

Bei Zuspitzung der Lage sollen die Banken auch gegen den Willen der Aktionäre zur Verstaatlichung gesunder Teile gezwungen werden, während die Eigentümer verlustreiche Bereiche wie etwa toxische Papier oder faule Kredite behalten sollten. Damit könnte die Einlagensicherung geschont werden. Das Konzept entspricht jenem der Bad Bank, die sich um die Verwertung von Assets kümmert. Dazu sei ein eigenes Bankeninsolvenzrecht nötig. (as, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 27.11.2009)