Die von der Kommission festgesetzte Gehaltserhöhung für EU-Beamte um 3,7 Prozent mit Wirkung ab Mitte 2010 sorgt bei der Mehrheit der Mitgliedstaaten für helle Aufregung. Insgesamt würde dies 160 Millionen Euro für die mehr als 30.000 Beamten ausmachen. Beamtenstaatssekretärin Gabriele Heinisch-Hosek ließ am Mittwoch wissen, dass sich Österreich dagegen ausgesprochen habe.
Für die EU-Staaten wird es aber nicht so einfach sein, die geplante Gehälteranpassung gemäß dem EU-Beamtenstatut zu verhindern. Die Rechtslage ist nach Einschätzung von Experten bombensicher. Meldungen, wonach die Sache auf Botschafterebene des Ministerrates, also im Ausschuss der Ständigen Vertreter, von 15 Staaten blockiert worden sei, erweisen sich nach Standard-Recherchen vorläufig als nicht zutreffend.
Diesem Vorschlag gingen nämlich nicht Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und -nehmer voraus. Die Gehälteranpassung für EU-Beamte ist in einem aus dem Jahr 2002 stammenden Statut geregelt, das erst im Jahr 2012 wieder geändert werden soll. Darin wurde vereinbart, dass die jährliche Lohnerhöhung für Beamte im Wesentlichen nach zwei Faktoren angepasst werden: Einerseits soll es eine Inflationsabgeltung geben, die sich am Preisniveau in Brüssel orientiert. Andererseits wird ein Durchschnittswert der jährlichen Gehaltserhöhungen in acht EU-Staaten herangezogen - Frankreich, Italien, Belgien, Deutschland, Niederlande, Spanien, Luxemburg und Großbritannien.
Die meisten EU-Beamten leben und arbeiten in Brüssel, Luxemburg und Straßburg. Da als Stichtag der 1. Juni 2008 herangezogen wurde, fiel das Zahlenmaterial also noch in die Zeit vor Ausbruch der Wirtschaftskrise im Herbst 2008 mit der Folge einer wegbrechenden Konjunktur. 2007 und Anfang 2008 gab es noch hohes Wachstum in den Referenzländern.
Der Erhöhungsvorschlag beruhte also auf einer reinen statistischen Ermittlung. Rechtsexperten streiten nun darum, ob der Ministerrat den Vorschlag überhaupt ablehnen kann, oder ob dafür nicht zuvor das Statut geändert werden müsse. Die Debatte darüber wird am 7. Dezember fortgesetzt. (Thomas Mayer aus Straßburg/DER STANDARD, Printausgabe, 27.11.2009)