Die österreichische Finanzverwaltung unternimmt einen weiteren Schritt zur elektronischen Abwicklung von Behördenwegen - und wohl auch zur verstärkten Kontrolle der Abgabepflichtigen. Künftig müssen die monatlichen oder quartalsweisen Umsatzsteuervoranmeldungen elektronisch über das Finanz-Online-Portal der Finanzverwaltung eingereicht werden - möglich ist diese Form der Einreichung bereits jetzt. Ausgenommen von dieser Pflicht werden nur Unternehmer, denen eine elektronische Einreichung mangels technischer Voraussetzungen unzumutbar ist. Der Zugang zu Finanz-Online findet sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen in der Rubrik "Finanz-Online".

Um Zugangsberechtigung und Zugangscodes für Finanz-Online zu erhalten, gibt es mehrere Möglichkeiten. Der Unternehmer bzw dessen organschaftlicher Vertreter (Geschäftsführer, Vorstand) kann das Anmeldeformular "FON1" bei einem beliebigen Finanzamt vorlegen. Der Anmelder muss seine Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis und seine Vertretungsbefugnis - etwa einen Firmenbuchauszug - nachweisen. Die Zugangscodes werden dann persönlich ausgehändigt oder mit eigenhändig zuzustellendem Brief (RSa) versandt.

Der Unternehmer kann die Anmeldung auch durch eine andere Person mit notariell beglaubigter Spezialvollmacht vornehmen lassen. Bis Ende Mai 2003 lässt die Finanzverwaltung auch die vereinfachte Anmeldung durch einen Wirtschaftstreuhänder mit einer nicht beglaubigten Spezialvollmacht zu.

Zugangscode

Die Zugangscodes werden jedenfalls mit RSa-Brief an das Unternehmen versandt. Nach Erhalt der Zugangscodes können auch Zugangsberechtigungen für Mitarbeiter eingerichtet werden, wobei jeder Mitarbeiter eigene Zugangscodes erhält. Neben der Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldungen kann der Unternehmer über Finanz-Online auch Einsicht in das Steuerkonto nehmen und bei Abgabenguthaben Rückzahlungsanträge stellen. (Peter-Michael Grau, DER STANDARD Print-Ausgabe, 1.4.2003)