Wien - Über die Zukunft der Österreichischen Kontrollbank (OeKB), zuständig für Wertpapierkontrolle, Garantiegeschäft und Exportförderung der Republik, ist eine spekulative Diskussion entstanden. Auslöser ist ein Entwurf im Rahmen der Budgetbegleitgesetze, wonach das Garantiegeschäft im Zuge der Exportförderung auch an Dritte vergeben werden könnte.

Seit den 50er-Jahren wickelt die OeKB diese Geschäfte exklusiv für die Republik ab und hat dabei den Vorteil, durch die höchste Bonität (Triple A) Geld günstig aufnehmen zu können.

Der Geschäftsbericht der OeKB weist für 2002 rund 30 Mrd. Euro Haftungsobligo und 21,6 Mrd. Euro Ausschöpfung bei der Exportfinanzierung aus. Zielländer waren 2002 China, die Türkei, Russland, der Iran und die Philippinen. Die Republik erhält daraus rund 53 Mio. Euro Überschüsse.

Staunen

Sowohl Anteilseigner (Banken) der OeKB als auch private Kreditversicherer staunen über diesen Schritt des Finanzministers. "Wettbewerb ins System bringen" lautet die Begründung im Ministerium. "Es gibt keinen sachlichen Grund, die Gestionierung der OeKB ist lobenswert, hält jeder internationalen Benchmark statt", wundert sich ein Banker. "Wir wollen das Geschäft der Kontrollbank nicht und können es auch nicht", sagt Bettina Selden, Vorstandsmitglied der Prisma-Kreditversicherung. "Wir Privaten arbeiten ergänzend zur OeKB und bedienen vorwiegend den OECD-Raum."

In der Wirtschaftskammer ist man besorgt: Jede Änderung könne nur Nachteile bringen. Denn Garantie- und Finanzierungsgeschäft aus einer Hand bedeute schnelle Abwicklung innerhalb weniger Tage.

"Machtdemonstration"

Hinter vorgehaltener Hand wird von einer "Machtdemonstration" von Finanzminister Karl-Heinz Grasser an das rot-schwarze Vorstandsduo Rudolf Scholten und Johannes Attems gesprochen. In Bankenkreisen wird auch ein Vorstoß aus dem FP-Wirtschaftsflügel geortet, wonach die OeKB aufgelöst werden solle: Die Wertpapierkontrolle könnte demnach in die Nationalbank wandern, das Garantie- und Exportförderungsgeschäft zum Förderungsriesen AWS (früher Bürges). Offiziell will das aber niemand bestätigen.

Die Kontrollbank selbst ist gelassen: Sollte ihr Kerngeschäft in ein Vergabeverfahren übergeführt werden, dann muss sie ein Jahr im Voraus informiert werden. (Karin Bauer, DER STANDARD, Printausgabe 2.4.2003)