Grafik: Frans Valenta / http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/de/

KritikerInnen verweisen seit geraumer Zeit darauf, dass sich die geplante EU-weite Vorratsdatenspeicherung nicht mit der Menschenrechts-Charta vereinbaren lässt. Eine Einschätzung, die nun erstmals ein europäisches Verfassungsgericht teilt.

Urteil

So hat der rumänische Verfassungsgerichtshof bereits vor einigen Wochen den Entwurf zur Vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig verworfen. Seit kurzem gibt es nun die schriftliche Begründung, die der "Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung" auf Deutsch übersetzt hat.

Kritik

So kritisieren die rumänischen VerfassungsrichterInnen etwa, dass die Vorratsdatenspeicherung die in der Strafprozessordnung vorgesehenen Ausnahmen vom Fernmeldegeheimnis zur Regel machen würden. Eine allgemeine Vorratsdatenspeicherung wecke in den Menschen "die berechtigte Sorge um die Wahrung ihrer Privatsphäre und die Furcht vor einem möglichen Missbrauch".

Gefahren

Außerdem bestehe durch das Gesetz die Gefahr, dass die Unschuldsvermutung schleichend ausgehebelt werde, so werde schlussendlich die gesamte Bevölkerung zu potentiellen TäterInnen erklärt. Auch könnten Personen schon durch einen Anruf bei einer überwachten Person all zu leicht in den Fokus der ErmittlerInnen kommen.

 

Der Arbeitskreis fordert als Konsequenz daraus den Stopp der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Das deutsche Verfassungsgericht hat nach Beschwerden von 34.000 Personen für den 15. Dezember eine mündliche Verhandlung über das Gesetz anberaumt. (apo, derStandard.at, 27.11.09)