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Die Rechte auf den Tatort-Vorspann klagt eine Grafikerin gegen den Bayerischen Rundfunk ein: Nicht die Produktionsfirma, sie alleine habe die Titelsequenz erfunden und das Drehbuch umgesetzt. Laut "Süddeutsche Zeitung" bekam sie damals knapp 1300 Euro. Der Streitwert liegt laut Klägeranwalt bei 150.000 Euro. Zudem soll der Name der Klägerin als Erfinderin im Abspann genannt werden. Der Vorspann kündigt seit 1970 die Tatort-Krimis an und löste schon mehrmals Streit aus. (dpa, DER STANDARD; Printausgabe, 28./29.11.2009)