Köln - Schlagersänger Heino erlitt vor Gericht am Montag eine schwere Schlappe. Der Sänger muss zusammen mit seinem Konzertveranstalter für die Kosten einer abgesagten Tournee in Höhe von 3,5 Millionen Euro aufkommen. Heino hatte sich zwar für den Fall einer solchen Absage versichert, aber weil er dabei falsche Angaben gemacht hat, muss die Versicherung nicht zahlen.
Die Begründung des Landgerichts Köln lautet: Der 70-Jährige hat in einem Gesundheitsfragebogen vor dem Abschluss der Versicherung Vorerkrankungen verschwiegen. Er gab nicht an, dass er seit Jahren an einem Tinnitus - einem Ohrgeräusch - leidet und Schlaftabletten nimmt. "Beides hätte nach dem nicht misszuverstehenden Sinn der entsprechenden Fragen in der Gesundheitserklärung angegeben werden müssen", entschied das Gericht.
Kreislauf-Probleme
Heino hatte für 2007 eine Deutschland-Tournee mit 40 Konzerten geplant. Doch kurz vorher überkamen ihn nach eigener Aussage während eines Auftritts in New Jersey in den USA Schwindelanfälle. Wieder daheim, kam er ins Marienhospital in Euskirchen in der Nähe seines Wohnorts Bad Münstereifel. Die Ärzte stellten Herz-Kreislauf-Probleme fest. Die Tournee wurde abgesagt. Anschließend wollte der Konzertveranstalter, an dem Heino selbst beteiligt ist, die Versicherung in Anspruch nehmen. Doch die Gothaer weigerte sich "wegen arglistiger Täuschung".
Im Mai hatte Heino in der Sache selbst als Zeuge vor Gericht ausgesagt. "Ich war noch nie im Leben krank", beteuerte er. Woraufhin ihn die Vorsitzende Richterin Elisabeth Marnett-Höderath fragte, warum er dann in zwei Jahren 120 Mal beim Arzt war und sich 600 Schlaftabletten verschreiben ließ. Heino redete sich damit heraus, dass er nun mal gut versichert sei, und da wolle man auch mal etwas bekommen für sein Geld. Außerdem habe er die Tabletten meist an seine Frau Hannelore (67) weitergegeben oder sie an Bandmitglieder verteilt.
Nicht erreichbar
Die Gothaer Versicherung in Köln freut sich über das Urteil. Heino dagegen ging am Montag auf Tauchstation. "Momentan persönlich nicht erreichbar", lautete der Spruch auf dem Anrufbeantworter seines Sprechers. Keine Auskunft also dazu, ob Heino gegen das Urteil Berufung einlegen wird.(APA)